Bildung

Ministerium verlangt: Genügend Lehrer gewährleisten, keine Doppelbelastung durch Personalmangel

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat Kommunen angewiesen, ausreichend Lehr‑ und Unterstützungspersonal bereitzustellen und Regeln zur Versetzung und Stellenbesetzung festzulegen. Ziel ist, dass Lehrkräfte nicht neben dem Unterricht weitere Aufgaben übernehmen müssen.

Ministerium verlangt: Genügend Lehrer gewährleisten, keine Doppelbelastung durch Personalmangel
©Illustration KI Julia Kollmann / steirerblatt.at

Am 11. August hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung ein verbindliches Schreiben an die Volkskomitees der Provinzen und Städte gerichtet, das konkrete Vorgaben zur Personalplanung bei der Umstrukturierung von Bildungseinrichtungen enthält. Ziel ist, dass Lehrkräfte nicht zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung andere Positionen wahrnehmen müssen, weil Personal fehlt.

Was das Ministerium verlangt

Die Behörden sollen: Insbesondere sollen die Kommunen weiter Lehrkräfte und pädagogisches Unterstützungspersonal einstellen und die bestehenden Bildungseinrichtungen überprüfen sowie neu organisieren. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Personalstärke der zugewiesenen Quote entspricht und die beruflichen Standards eingehalten werden. Die lokalen Verwaltungen sind angehalten, den konkreten Bedarf zu ermitteln und die dafür notwendigen Mittel nach den geltenden Vorschriften bereitzustellen.

„Wo immer es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer.“

Diese Maxime zieht sich als Leitgedanke durch das Dokument und unterstreicht die Verpflichtung der Kommunen, die fachliche Versorgung von Schulen sicherzustellen.

Konkrete Regeln und Folgen für Schulen

  • Lehrkräfte dürfen nicht wegen Personalengpässen zusätzliche Stellen annehmen oder außerhalb der Lehrtätigkeit eingesetzt werden.
  • Lokale Behörden müssen dringend Regelungen für Einsatz und Versetzung von Lehrkräften erlassen und klar festlegen, wie nach Ablauf von Einsatzzeiträumen mit Stellen umgegangen wird.
  • Das Ministerium finalisiert Vorschriften zu Personalstärke, Berufsstandards und Berufsbezeichnungen, die als Grundlage für Stellenbeschreibungen dienen sollen.

Für Eltern und Schüler bedeutet das kurzfristig eine Absicht der Verwaltung, Unterrichtsausfälle zu vermeiden und die Unterrichtsqualität zu sichern. Für Lehrerinnen und Lehrer soll die Maßnahme zusätzliche Belastungen durch nicht-pädagogische Tätigkeiten verhindern.

Wichtige Punkte im Überblick

Aspekt Inhalt
Datum Schreiben am 11. August an Volkskomitees
Kernforderung Ausreichende Einstellung von Lehr- und Unterstützungspersonal
Grundsatz „Wo immer es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer.“

Wie rasch und vollständig die Vorgaben umgesetzt werden, hängt von der finanziellen Ausstattung der Kommunen und der vorhandenen Bewerberlage ab. Eltern sollten sich bei konkreten Fragen zu Unterrichtszeiten, Vertretungsregelungen und möglichen Versetzungen an die jeweilige Schulverwaltung wenden. Schulen sind aufgefordert, ihren Personalbedarf zu dokumentieren und die erforderlichen Mittel nach den geltenden Vorschriften zu beantragen.

Die Anweisung des Ministeriums signalisiert einen klaren politischen Willen, Strukturveränderungen in der Bildungslandschaft mit einer verbindlichen Personalplanung abzusichern und damit Unterrichtskontinuität sowie pädagogische Standards zu schützen.

Julia Kollmann
Julia KI Redakteurin im Ressort Bildung online

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