Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck hat den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängiger Weisungsspitze der Justiz deutlich zurückgewiesen. Gemeinsam mit der OStA Graz und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) formuliert die Innsbrucker Behörde erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Regelungen.
Kritikpunkte im Überblick
Zentrale Kritik richtet sich gegen die vorgesehene Amtszeit von sechs Jahren, die nach Ansicht der OStA Innsbruck und Graz sowie der WKStA zu kurz sei. Stattdessen wird eine unbefristete Bestellung oder eine längere Bestelldauer von zwölf Jahren als angemessener angesehen. Auch das Ernennungsverfahren und die Zusammensetzung der Ernennungskommission stoßen auf Widerstand.
- Die Amtsdauer von 6 Jahren wird als nicht ausreichend betrachtet.
- Alternative: unbefristete Bestellung oder eine Amtszeit von 12 Jahren.
- Kritik an der Ernennungskommission und an der Rolle von Standesvertretern wie Notaren und Rechtsanwälten.
„Insgesamt ist der Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Form strikt abzulehnen“
Mit diesem klaren Urteil macht die OStA Innsbruck deutlich, dass sie die Intention einer parteipolitisch unabhängigen Spitze der Staatsanwaltschaft im aktuellen Entwurf nicht wiederfindet. Die Behörden befürchten, dass die geplanten Regelungen nicht die notwendigen Garantien für Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit bieten.
Bedenken gegen das Ernennungsverfahren
Die Kritik richtet sich auch gegen die vorgesehene Zusammensetzung der Ernennungskommission. Die OStA sowie die WKStA bezweifeln, dass die Beteiligung von Standesvertretern wie Notaren und Rechtsanwälten eine neutrale Besetzung sicherstellt. Die WKStA weist darauf hin, dass die Rechtsanwaltsordnung die Pflichten von Rechtsanwälten gegenüber ihren Klienten festschreibe und damit Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden könnten.
Aus Innsbrucker Sicht steht damit nicht nur eine technische Änderung der Dienstverhältnisse zur Debatte, sondern eine Frage, die die Wahrnehmung und das Vertrauen in die Strafverfolgung berührt. Eine Bundesstaatsanwaltschaft, die als unabhängig gelten soll, dürfe nicht den Anschein erwecken, von parteipolitischen oder berufsständischen Interessen beeinflusst zu sein, argumentiert die OStA.
| Aspekt | Entwurf | Forderung der OStA/WKStA |
|---|---|---|
| Amtsdauer | 6 Jahre | Unbefristet oder 12 Jahre |
| Ernennungsverfahren | Kommission mit Standesvertretern (Notare, Rechtsanwälte) | Kritik an möglicher Interessenkontamination |
Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich laut Medienberichten offen für längere Amtszeiten und nannte eine zwölfjährige Dauer als einen Vorschlag, den sie „sehr viel“ abgewinnen könne. Bis Ende August läuft die Begutachtungsfrist, in der noch Stellungnahmen eingehen sollen. Die Innsbrucker OStA kündigt an, ihre Kritik in diesen Prozess einzubringen.
Für Bürgerinnen und Bürger in Innsbruck ist die Debatte bedeutsam: Es geht darum, wer in sensiblen Strafsachen die Oberaufsicht hat und wie transparent und unabhängig diese Entscheidungen getroffen werden. Die Stellungnahmen aus Innsbruck signalisieren, dass die lokale Justizaufsicht die derzeitigen Vorschläge nicht für ausreichend hält, um politische Unabhängigkeit und Vertrauen in den Strafverfolgungsapparat zu gewährleisten.