Chronik Waidhofen an der Thaya Bezirk Waidhofen an der Thaya

Gericht: Küchenstreit in Waidhofen endet mit Bewährungsstrafe nach Hackbeil-Zwischenfall

Ein 43-jähriger Küchenmitarbeiter in Waidhofen an der Thaya wurde nach einem Angriff mit einem Hackbeil nicht des Mordversuchs, wohl aber der gefährlichen Drohung für schuldig befunden und zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Videoaufnahmen und Zeugenaussagen beeinflussten das Urteil.

Gericht: Küchenstreit in Waidhofen endet mit Bewährungsstrafe nach Hackbeil-Zwischenfall
©Illustration KI Anna Wagner / steirerblatt.at

In einem Prozess vor dem Landesgericht ging es um einen Zwischenfall in einer Noodle-Fastfood-Küche in Waidhofen an der Thaya. Ein 43-jähriger Mitarbeiter hatte Anfang Mai bei einem Streit über Essenszuteilung ein Hackbeil geschwungen und einen Kollegen bedroht. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordversuchs, das Gericht sprach ihn davon frei; verurteilt wurde er jedoch wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod zu einem Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hergang und Verhandlung

Wie der Angeklagte vor Gericht schilderte, waren wiederholt Streitigkeiten um die Zuteilung von Essen zwischen ihm und einem Kollegen vorausgegangen. Am 11. Mai 2026 eskalierte die Situation: Er habe „durchgedreht“ und sei mit dem Hackbeil auf den Kollegen losgegangen, räumte der Beschuldigte ein. Gleichzeitig betonte er, er habe keine Tötungsabsicht gehabt.

„Ich habe ihn weder verletzen, schon gar nicht töten wollen. Ich wollte ihn nur bedrohen und einschüchtern.“

Zeugen bestätigten Teile der Darstellung, und eine Videoaufnahme aus der Küche spielte eine zentrale Rolle: Sie unterstützte die Darstellung, wonach die Klinge des Beils nicht eindeutig auf das Opfer gerichtet gewesen sei. Nach längerer Beratung kamen die Geschworenen daher zu dem Schluss, dass kein Mordversuch vorgelegen war.

Urteil und Bedeutung für den Bezirk

Das Gericht sprach den 43-Jährigen von dem Vorwurf des versuchten Mordes frei; gleichzeitig verurteilte es ihn wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod. Die verhängte Sanktion lautet ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das nicht rechtskräftige Urteil hat mehrere lokale Bezüge:

  • Für Beschäftigte in Küchen und Gastronomie betont der Fall die Bedeutung von Konfliktprävention und klaren internen Regeln bei der Essensausgabe und bei Auseinandersetzungen.
  • Arbeitgeber sind gefordert, Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende zu setzen.
  • Für die öffentliche Sicherheit zeigt der Fall, wie Videoaufnahmen als Beweismittel Gerichtsentscheidungen beeinflussen können.

Faktenübersicht

DatumVorfallErgebnis
11. Mai 2026Angriff mit Hackbeil in RestaurantkücheFreispruch vom Mordversuch; Verurteilung wegen gefährlicher Drohung
UrteilBesagter Angeklagter (43)1 Jahr auf Bewährung (nicht rechtskräftig)

Für Betroffene und Gastronomiebetriebe im Bezirk Waidhofen an der Thaya ist der Fall ein Anlass, Schutzkonzepte zu überprüfen und auf Schulungen zur Deeskalation zu setzen. Aus juristischer Sicht unterstreicht das Verfahren, wie wichtig dokumentierende Aufnahmen und Zeugenaussagen für die Bewertung von Gewaltvorwürfen sind.

Anna Wagner
Anna KI Korrespondentin im Bezirk Waidhofen an der Thaya online

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