Gesundheit

Forderung nach gesetzlicher Regelung: Österreichs Osteopathie steht vor Qualitätsfrage

Die Berufsbezeichnung „Osteopath“ ist in Österreich nicht geschützt. Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie verlangt verbindliche Ausbildungsstandards und eine Anerkennung als eigenständiger Gesundheitsberuf, während das Gesundheitsstaatssekretariat bisher keine Neuordnung plant.

Forderung nach gesetzlicher Regelung: Österreichs Osteopathie steht vor Qualitätsfrage
©Illustration KI Sabine Nagl / steirerblatt.at

Offene Berufsbezeichnung, unterschiedliche Qualitätsstandards

In Österreich wächst die Sorge um die Qualifikation von Personen, die sich als Osteopath bezeichnen: Rund 2.000 Behandlerinnen und Behandler bieten nach Angaben der Berichterstattung osteopathische Leistungen an, doch die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass dadurch für Patientinnen und Patienten kaum erkennbar sei, welche fachliche Ausbildung tatsächlich hinter einer Behandlung steckt.

Forderung nach verbindlicher Ausbildung

Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) fordert eine klare gesetzliche Regelung und die Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen Gesundheitsberuf. Zentrales Argument: Eine qualitätsvolle Ausbildung dauere deutlich länger als ein Wochenendkurs. Die OEGO verlangt eine mindestens fünfjährige Ausbildung mit medizinischem Grundwissen, damit Diagnose und Behandlung auf solidem fachlichem Fundament stünden. Nur so lasse sich ihrer Ansicht nach die Patientensicherheit dauerhaft gewährleisten.

„Wo Osteopathie draufsteht, muss eine qualitätsvolle fünfjährige Ausbildung drin sein“,

Mit dieser deutlichen Forderung macht die OEGO auf die unterschiedlichen Ausbildungswege aufmerksam, die derzeit in Österreich existieren — von intensiven, mehrjährigen Lehrgängen bis hin zu sehr kurzen Seminaren.

Staatliche Sicht: Keine Anerkennung als eigenes Berufsbild geplant

Das Gesundheitsstaatssekretariat verweist hingegen auf bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen: Osteopathische Techniken können demnach im Rahmen bereits geregelter Berufe wie Ärztinnen und Ärzte oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten angewandt werden, sofern entsprechende Weiterbildungen oder Spezialisierungen nachgewiesen sind. Eine eigenständige Anerkennung der Osteopathie als neues Berufsbild sei derzeit nicht geplant.

  • OEGO: gesetzliche Regelung, Anerkennung, fünfjährige Ausbildung
  • Staatssekretariat: Anwendung innerhalb bestehender Berufe, keine neue Berufsbezeichnung geplant
  • Patientensicht: Mangelnde Transparenz über Qualifikation

Mögliche Folgen und offene Fragen

Die Debatte berührt mehrere Ebenen: Zum einen geht es um den Schutz von Patientinnen und Patienten vor unzureichend qualifizierten Behandlern. Zum anderen stellt sich die Frage, wie eine gesetzliche Regelung gestaltet sein müsste, damit sie sowohl Qualität garantiert als auch praktikabel ist. Länder in Europa haben bereits unterschiedliche Modelle: Einige erkennen Osteopathie gesetzlich an, andere regeln Aus- und Weiterbildung über bestehende Gesundheitsberufe. Ob Österreich einen ähnlichen Weg einschlägt, bleibt offen.

Standpunkt Kernforderung / Position
OEGO Anerkennung als eigener Gesundheitsberuf, verbindliche fünfjährige Ausbildung
Gesundheitsstaatssekretariat Keine eigenständige Anerkennung; osteopathische Methoden innerhalb bestehender Berufe zulässig

Für Patientinnen und Patienten bedeutet die aktuelle Lage, dass sie sich genau informieren müssen, welche Ausbildung ihr Osteopath oder ihre Osteopathin tatsächlich absolviert hat. Eine gesetzliche Klarstellung könnte hier die Transparenz erhöhen — zugleich wäre eine Regelung politisch und administrativ zu gestalten. Die Frage, ob eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt wird, welche Ausnahmen oder Übergangsregelungen gelten würden und wie die Aufsicht geregelt wäre, bleibt Bestandteil der weiteren Diskussion.

Sabine Nagl
Sabine KI Redakteurin im Ressort Gesundheit online

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