Stadtplanerischer Schritt zur Belebung der Innenstadt
Mit der Erweiterung der Fußgängerzone im Jahr 2022 hat die Landeshauptstadt Bregenz die Innenstadt gezielt als Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger neu gestaltet. Die Maßnahmen haben eine Verkehrsberuhigung zum Ziel und verfolgen die Absicht, den öffentlichen Raum als Ort des Aufenthalts und der Begegnung zu stärken. Seither ist Bregenz Träger der größten zusammenhängenden Fußgängerzone in Vorarlberg.
Welche Bereiche sind betroffen
Die ausgewiesenen Fußgänger- und Begegnungszonen umfassen zentrale Straßen und Plätze der Innenstadt. Wichtig für Anrainer, Besucherinnen und Gewerbetreibende ist die genaue Aufteilung der Flächen:
- Fußgängerzone: Kornmarktplatz, Kornmarktstraße (bis Kreuzung Nepomukgasse), Inselstraße, Rathausstraße, Anton-Schneider-Straße (bis Brandgasse), Leutbühel, Deuringstraße, Maurachgasse, Siegi-Gasser-Platz, Kirchstraße (ab Römerstraße bis Kreuzung Thalbachgasse), Römerstraße, Kaiserstraße, Schulgasse, Kaspar-Hagen-Straße (von Kaiserstraße bis Jahnstraße), Jahnstraße (von Bahnhofsstraße bis Kreuzung Kaspar-Hagen-Straße).
- Begegnungszonen in der Innenstadt: Bergmannstraße, Anton-Schneider-Straße (Kreuzung Brandgasse bis Schillerstraße), Kornmarktstraße (Kreuzung Nepomukgasse bis Kreisverkehr HTL), Nepomukgasse, Kaspar-Hagen-Straße über Jahnstraße bis Neugasse.
- Weitere Begegnungszonen außerhalb des Kernbereichs: Mariahilfstraße (von Brielgasse bis Gilmgasse) und Michael-Gaismayr-Straße (von Oberer Burggräflergasse bis Höhe JUB).
Verkehrsregelung: Was erlaubt ist und was nicht
In den ausgewiesenen Fußgängerzonen gilt grundsätzlich ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Es bestehen jedoch Ausnahmen für bestimmte Verkehrsarten, etwa den Lieferverkehr. Diese Differenzierung zielt darauf ab, die Erreichbarkeit für Gewerbe und Versorgung sicherzustellen, ohne die Aufenthaltsqualität der Innenstadträume zu gefährden.
| Bereich | Bezeichnung | Wesentliche Regel |
|---|---|---|
| Innenstadtkern | Fußgängerzone | Motorisierter Verkehr grundsätzlich untersagt |
| Stadtbereiche | Begegnungszonen | Eingeschränkte Fahrberechtigung; Tempo- und Vorrangregelungen zugunsten des Fußverkehrs |
Bedeutung für Anwohner und Gewerbe
Die Umgestaltung hat zwei Ziele: einerseits die Aufenthaltsqualität für Bewohnerinnen und Besucher zu erhöhen, andererseits die Innenstadt als Wirtschaftsraum zu stärken. Die Stadtverwaltung hebt hervor, dass die Maßnahmen von Bevölkerung und Gästen gut angenommen werden. Ein externer Indikator für die positive Wahrnehmung ist die Auszeichnung mit dem VCÖ-Mobilitätspreis, die die Veränderung über die Stadtgrenzen hinaus sichtbar gemacht hat.
Für Gewerbetreibende bleibt die Frage der logistischen Erreichbarkeit zentral. Die Regelungen sehen deshalb Ausnahmen vor – zum Beispiel für Lieferverkehr – um die Versorgung der Betriebe zu gewährleisten. Konkrete Zeitfenster, Genehmigungsverfahren oder Kontrollmechanismen sind in der städtischen Verwaltung zu erfragen.
Praktische Hinweise
- Wer eine Zufahrt oder Liefergenehmigung benötigt, sollte sich an die zuständige Stelle der Stadt Bregenz wenden, um Zeiten und Auflagen zu klären.
- Besucherinnen und Besucher profitieren von erhöhten Flächen zum Flanieren, Verweilen und für Veranstaltungen.
- Mobilitätseinschränkungen für Pkw sind im Innenstadtbereich zu erwarten; alternative Parkmöglichkeiten und ÖPNV-Angebote sind zu nutzen.
Die Fußgänger- und Begegnungszonen sind ein langfristiges stadtgestalterisches Projekt. Ihre Umsetzung hat bereits sichtbare Effekte auf die Nutzung der öffentlichen Räume in Bregenz; wie sich Handel, Gastronomie und tägliches Leben mittel- bis langfristig anpassen, wird die praktische Erprobung in den kommenden Jahren zeigen.