Einladung an Mitglieder: Fachgruppentagung in Innsbruck
Das Tiroler Landesgremium des Außenhandels ruft seine Mitglieder zur jährlichen Fachgruppentagung in der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck auf. Die Versammlung findet am Dienstag, 6. Oktober 2026, um 15:00 Uhr im Raum M017 (Erdgeschoss) in der Wilhelm-Greil-Straße 7 statt.
Mit Blick auf die Organisation weist die Kammer auf die erforderliche Anmeldung hin. Rückmeldungen werden bis spätestens 29. September 2026 erbeten, telefonisch unter +43 (0)5 90905-1405 oder per E-Mail an michelle.plattner@wktirol.at.
Tagesordnung und formale Hinweise
Die angekündigte Tagesordnung umfasst Begrüßung und Eröffnung, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Genehmigung der Tagesordnung sowie einen Bericht aus dem Landesgremium. Ein zentraler Punkt ist die Beschlussfassung über die Grundumlage 2027; dazu heißt es ausdrücklich, dass es keine Erhöhung geben soll, der Beschluss aber aus formalen Gründen erforderlich ist. Den Abschluss bildet der Punkt Allfälliges.
- Datum: 6.10.2026
- Uhrzeit: 15:00 Uhr
- Ort: Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, Raum M017
- Anmeldung bis 29.9.2026 (Telefon oder E‑Mail)
Wichtig für die Ausübung von Stimmrechten sind die formalen Vorgaben: Einzelunternehmerinnen und -unternehmer dürfen ihre Stimme nicht vertreten lassen. Juristische Personen und andere Rechtsträger müssen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht mit Firmenstempel und Originalunterschrift vorweisen; diese Vollmacht kann von einem Gesellschafter, einem Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen unterzeichnet sein.
| Programmpunkt | Bemerkung |
|---|---|
| Bericht aus dem Landesgremium | Informations- und Austauschpunkt |
| Beschluss Grundumlage 2027 | Keine Erhöhung, formale Beschlussfassung |
Für Mitglieder des Außenhandels in der Region Innsbruck bedeutet die Tagung eine Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen im Gremium nachzuvollziehen und an Entscheidungen mitzuarbeiten, die die finanziellen Rahmenbedingungen für das kommende Jahr betreffen. Die Einhaltung der Frist zur Anmeldung und der Vorgaben für Vertreter ist Voraussetzung für die Teilnahme bzw. die Ausübung des Stimmrechts.