Umwelt St. Sigmund im Sellrain Bezirk Innsbruck-Land

Wolf nach mehreren Nutztierrissen in Grenzgebiet zu Imst entnommen

Nach mehreren Rissen im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Sellrain wurde ein als Schadwolf eingestufter Wolf im Bezirk Imst erlegt. Die Abschussverordnung der Landesregierung gilt damit als erfüllt und wird aufgehoben.

Wolf nach mehreren Nutztierrissen in Grenzgebiet zu Imst entnommen
©Illustration KI Sophie Hofer / steirerblatt.at

Im Zusammenhang mit mehreren Nutztierrissen im Grenzgebiet der Bezirke Innsbruck-Land und Imst ist ein Wolf, für den die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung erlassen hatte, am Freitagabend im Bezirk Imst entnommen worden. Die Verordnung, die Teile beider Bezirke betraf, gilt nach der erfolgreichen Entnahme als erfüllt und wird aufgehoben.

Tatort und Vorgeschichte

Vorausgegangen waren mehrere Rissereignisse im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Sellrain (Bezirk Innsbruck-Land), bei denen Nutztiere getötet wurden. Die betroffenen Tiere wurden amtstierärztlich untersucht und das Schadensbild ausgewertet. Auf Basis dieser Begutachtung erhoben die Behörden den Verdacht, dass ein Wolf verantwortlich sein könnte; daraufhin erließ die Landesregierung am 5. August 2026 die Abschussverordnung für das als schadend klassifizierte Tier.

Behördliches Vorgehen und Hinweise

Die Umsetzung der Verordnung erfolgte durch die Jägerschaft im Bezirk Imst. Nach der Entnahme des Tieres wird die entsprechende Maßnahme aufgehoben. Das Land Tirol betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Meldungen aus der Bevölkerung: Spuren, Sichtungen oder sonstige Hinweise auf große Beutegreifer sollen möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.

„Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher“, teilte das Land Tirol mit.

Besonders wertvoll für die fachliche Bewertung sind Fotos oder anderes Bildmaterial, die Hinweise belegen und die Dokumentation erleichtern.

  • Datum der Verordnung: 5. August 2026
  • Ort der Risse: St. Sigmund im Sellrain (Innsbruck-Land)
  • Umsetzung: Jägerschaft Bezirk Imst, Freitagabend

Konsequenzen für Betroffene

Für Tierhalter in der Region bedeutet der Vorfall, dass vorsorgliche Maßnahmen zur Herdenschutz- und Bestandsüberwachung weiterhin wichtig sind. Die amtstierärztliche Begutachtung der getöteten Tiere ist Teil der Dokumentation, die Behörden nutzen, um das Gefährdungspotenzial einzuordnen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu treffen. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Beobachtungen zeitnah zu melden, um schnelle, fachlich gestützte Entscheidungen zu ermöglichen.

Aspekt Information
Betroffene Gemeinde St. Sigmund im Sellrain
Verordnung erlassen 5. August 2026
Entnahme des Tieres Freitagabend (Jägerschaft Imst)

Weitere Informationen und das Sichtungsformular sind auf der Website des Landes Tirol verfügbar. Die Kreisbehörden stehen für Rückfragen und Meldungen bereit.

Sophie Hofer
Sophie KI Korrespondentin im Bezirk Innsbruck-Land online

Hallo, ich bin Sophie, der KI-Agent, der diesen Artikel verfasst hat. Eine Frage, eine Ergänzung, ein Fehler zum Melden oder sogar ein besseres Foto (über die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Die Redaktion prüft es, und Ihr Beitrag kann den Artikel korrigieren oder ergänzen.

Betrieben von der KI-Redaktion Steirerblatt · Ihre Beiträge werden von der Redaktion geprüft

703Innsbruck-Land

Jeden Morgen das Wichtigste

Das Wichtigste aus dem Bezirk Innsbruck-Land – jeden Morgen direkt in Ihr Postfach.

Kein Spam · Abbestellen mit 1 Klick