Im Zusammenhang mit mehreren Nutztierrissen im Grenzgebiet der Bezirke Innsbruck-Land und Imst ist ein Wolf, für den die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung erlassen hatte, am Freitagabend im Bezirk Imst entnommen worden. Die Verordnung, die Teile beider Bezirke betraf, gilt nach der erfolgreichen Entnahme als erfüllt und wird aufgehoben.
Tatort und Vorgeschichte
Vorausgegangen waren mehrere Rissereignisse im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Sellrain (Bezirk Innsbruck-Land), bei denen Nutztiere getötet wurden. Die betroffenen Tiere wurden amtstierärztlich untersucht und das Schadensbild ausgewertet. Auf Basis dieser Begutachtung erhoben die Behörden den Verdacht, dass ein Wolf verantwortlich sein könnte; daraufhin erließ die Landesregierung am 5. August 2026 die Abschussverordnung für das als schadend klassifizierte Tier.
Behördliches Vorgehen und Hinweise
Die Umsetzung der Verordnung erfolgte durch die Jägerschaft im Bezirk Imst. Nach der Entnahme des Tieres wird die entsprechende Maßnahme aufgehoben. Das Land Tirol betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Meldungen aus der Bevölkerung: Spuren, Sichtungen oder sonstige Hinweise auf große Beutegreifer sollen möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.
„Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher“, teilte das Land Tirol mit.
Besonders wertvoll für die fachliche Bewertung sind Fotos oder anderes Bildmaterial, die Hinweise belegen und die Dokumentation erleichtern.
- Datum der Verordnung: 5. August 2026
- Ort der Risse: St. Sigmund im Sellrain (Innsbruck-Land)
- Umsetzung: Jägerschaft Bezirk Imst, Freitagabend
Konsequenzen für Betroffene
Für Tierhalter in der Region bedeutet der Vorfall, dass vorsorgliche Maßnahmen zur Herdenschutz- und Bestandsüberwachung weiterhin wichtig sind. Die amtstierärztliche Begutachtung der getöteten Tiere ist Teil der Dokumentation, die Behörden nutzen, um das Gefährdungspotenzial einzuordnen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu treffen. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Beobachtungen zeitnah zu melden, um schnelle, fachlich gestützte Entscheidungen zu ermöglichen.
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Betroffene Gemeinde | St. Sigmund im Sellrain |
| Verordnung erlassen | 5. August 2026 |
| Entnahme des Tieres | Freitagabend (Jägerschaft Imst) |
Weitere Informationen und das Sichtungsformular sind auf der Website des Landes Tirol verfügbar. Die Kreisbehörden stehen für Rückfragen und Meldungen bereit.