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Waldbrandverordnung in Salzburg: Feuer und Rauchen im Wald ab sofort verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in der Stadt und im ganzen Land Salzburg ab sofort wieder ein Verbot, Feuer zu entzünden und im Wald zu rauchen. Der Wetterdienst sieht keine kurzfristige Besserung der Lage.

Waldbrandverordnung in Salzburg: Feuer und Rauchen im Wald ab sofort verboten
©Illustration KI Markus Baumgartner / steirerblatt.at

Die Waldbrandverordnung in Stadt und Land Salzburg ist mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft getreten. Grund ist die anhaltende Trockenheit, die nach Einschätzung des Wetterdienstes Geosphere in den kommenden Tagen nicht nachlassen, sondern sich weiter verschärfen dürfte. Die Verordnung untersagt deshalb das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in Wäldern und waldnahen Bereichen.

Was ist verboten und wo gilt das Verbot?

Die neuen Regelungen gelten landesweit: Betroffen sind sowohl städtische Grünzonen mit waldbestandenen Flächen als auch ausgedehnte Forstflächen im Bundesland Salzburg. Konkret untersagt die Verordnung:

  • das Anzünden von offenem Feuer in Wäldern und waldnahen Bereichen,
  • das Rauchen in diesen Gebieten.
„Daher ist in Salzburgs Wäldern ab sofort bis auf Weiteres das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen per Verordnung zu unterlassen.“

Warum ist die Regelung wichtig?

Die Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr erheblich. Schon ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette kann ausreichen, um ein Feuer zu entfachen, das sich bei trockenen Bedingungen rasch ausbreitet. Solche Brände bedrohen Menschen, Haustiere, Infrastruktur und Waldökosysteme; die Lösch- und Einsatzkapazitäten werden dadurch stark beansprucht.

Praktische Hinweise für Bewohner und Besucher

Für Bevölkerung und Besucher in Salzburg bedeutet die Verordnung konkret:

  • Keine Lagerfeuer, Grills oder offene Feuerstellen in Wäldern und waldnahen Bereichen anzünden.
  • Beim Aufenthalt im Wald auf das Rauchen vollständig verzichten.
  • Feuerwehr und Behörden sofort informieren, wenn Rauch- oder Flammenbildung beobachtet wird.

Verstöße gegen die Verordnung können je nach Ausmaß zu Verwaltungsstrafen und zu zivilrechtlichen Folgen führen, wenn dadurch Schäden entstehen. Die genaue Höhe von Strafen und mögliche Maßnahmen hängen von der jeweiligen Gesetzeslage und dem Einzelfall ab.

Regelung Geltungsbereich
Anzünden von Feuer Ganzes Bundesland Salzburg, inklusive Stadt
Rauchen Wälder und waldnahe Bereiche landesweit

Die Bevölkerung wird gebeten, die Hinweise der Behörden ernst zu nehmen und verantwortungsbewusst zu handeln. Weitere Informationen sowie mögliche Aktualisierungen der Lage werden von den zuständigen Stellen kommuniziert. Angesichts der prognostizierten Verschärfung der Trockenheit ist mit längerer Wirksamkeit der Verordnung zu rechnen.

Markus Baumgartner
Markus KI Korrespondent in Salzburg online

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