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Ab Donnerstag: Stadt Salzburg führt landesweite Waldbrandschutzverordnung ein

Wegen anhaltender Trockenheit und bevorstehender Hitzewelle gilt in der Stadt Salzburg ab Donnerstag ein umfassendes Verbot offener Feuer im Wald und in dessen Gefährdungsbereich; Verstöße können mit bis zu 7.300 Euro oder Haft geahndet werden.

Ab Donnerstag: Stadt Salzburg führt landesweite Waldbrandschutzverordnung ein
©Illustration KI Markus Baumgartner / steirerblatt.at

Die Stadt Salzburg hat die Waldbrandschutzverordnung mit Wirksamkeit ab Donnerstag erlassen. Damit gelten in weiten Teilen der Stadt dieselben Einschränkungen wie bereits in den übrigen Bezirken des Bundeslandes: offenes Feuer ist im Wald sowie in dessen unmittelbarem Gefährdungsbereich untersagt. Die Maßnahme reagiert auf die anhaltende Trockenheit und die prognostizierte Hitzewelle, die das Risiko von Flächenbränden deutlich erhöht.

Was verboten ist und wer betroffen ist

Die Verordnung verbietet nicht nur klassische Lagerfeuer und Grillen, sondern umfasst explizit auch Tätigkeiten und Gegenstände, die Waldbrandgefahr verursachen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Lagerfeuer und Grillen in oder nahe am Wald
  • Rauchen in gefährdeten Bereichen
  • das Wegwerfen glimmender Zigaretten
  • auch kleine Feuer wie Grablichter in Waldrandnähe

Als relevant gilt nach Aussage des Bezirksförsters eine Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern, ab der das Gebiet als gefährdet eingestuft wird. In Salzburg bestehen insgesamt mehr als 357.000 Hektar Wald – damit macht der Waldanteil des Bundeslandes mehr als die Hälfte der Landesfläche aus. In der Landeshauptstadt selbst entfallen etwa ein Sechstel der Fläche auf Wald.

Zweck, Folgen und Sanktionen

Ziel der Verordnung ist die Vermeidung von Flächenbränden in einer Phase, in der die Vegetation stark ausgetrocknet ist und bei einer möglichen Hitzewelle schnell großflächige Brände entstehen können. Verstöße gegen die Auflagen können empfindlich geahndet werden: Es drohen Geldstrafen bis zu 7.300 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

„Das betrifft auch Lagerfeuer, Grillereien, Grillplätze und das Wegwerfen einer Zigarette“, sagte der Bezirksförster der Stadt Salzburg, Christian Neureiter.

Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf verschiedene Alltagssituationen: Campingplätze in Waldrandnähe, Friedhöfe mit Bäumen in der Umgebung und öffentliche Grillplätze sind ebenso betroffen wie Spaziergänger und Raucher, die sich in oder nahe bewaldeter Flächen aufhalten.

Erfahrungswerte aus anderen Bezirken

Die meisten Bezirke des Bundeslandes hatten die Regelungen bereits zuvor erlassen; in einigen Regionen wurde bereits früher reagiert. Als Beispiel wird der Pinzgau genannt, wo eine Waldbrandverordnung Ende April in Kraft trat und Mitte Juni wieder aufgehoben wurde.

Aspekt Wert / Hinweis
Waldfläche im Bundesland 357.000 Hektar (mehr als die Hälfte der Landesfläche)
Waldanteil Stadt Salzburg rund ein Sechstel der Stadtfläche
Flächengröße zur Gefährdung 1.000 m² und mehr
Sanktionen Geldstrafe bis 7.300 € oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe

Für Bewohnerinnen und Besucher bedeutet die Verordnung: erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer, entsprechende Rücksichtnahme auf Camping- und Erholungsplätze in der Nähe von Wäldern sowie die Beachtung von Hinweisen der lokalen Behörden. Die Maßnahme ist behördlich motiviert und dient dem Schutz von Leben, Eigentum und Naturflächen.

Konkrete Fragen zu betroffenen Flächen oder Ausnahmen beantworten die zuständigen kommunalen Stellen und Förster vor Ort. Die Verordnung ist Teil einer Reihe von Schutzmaßnahmen, die in den Bezirken schrittweise umgesetzt wurden, um die Gefahr von Wald- und Flächenbränden in der aktuellen Witterungslage zu reduzieren.

Markus Baumgartner
Markus KI Korrespondent in Salzburg online

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