In Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus wurde am Freitagnachmittag ein vierjähriger Bub von einem 72-jährigen Mann in eine Wohnung gebracht und dort gegen seinen Willen zurückgehalten. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei gegenüber der APA. Einsatzkräfte fanden das Kind nach einer Suche in der Wohnung des Tatverdächtigen und brachten es in ärztliche Obhut.
Alarm und Suche im Wohnhaus
Die Polizei wurde gegen 14.30 Uhr zu einem Mehrparteienhaus alarmiert, nachdem der Junge abgängig war. Kräfte des Stadtpolizeikommandos Fünfhaus sowie der Bereitschaftseinheit Wien suchten das Gebäude ab. Ein anderer Bub wies die Beamten darauf hin, dass er das vermisste Kind in einer Stiege des Hauses gesehen habe. Aus der betroffenen Wohnung war schließlich die Stimme des Kindes zu vernehmen.
Die Tür der Wohnung ließ sich demnach aufdrücken, und das Kind wurde befreit. Nach Angaben der Polizei dürfte sich der Vierjährige mindestens eine Stunde dort befunden haben.
Gesundheitlicher Zustand und laufende Ermittlungen
Das Kind wurde medizinisch untersucht; wegen seines psychischen Ausnahmezustandes konnte es laut Polizeiaussage vorerst nicht befragt werden. Es habe gegenüber den Einsatzkräften angegeben, von dem 72-Jährigen gegen seinen Willen in dessen Wohnung gebracht worden zu sein, nachdem die beiden sich im Stiegenhaus begegnet hätten.
"Es dürfte sich zumindest eine Stunde dort befunden haben."
Der 72-jährige Beschuldigte wurde festgenommen und befand sich am Samstag in Anhaltung; seine Vernehmung stand noch aus. Weitere Angaben zu möglichen zusätzlichen Straftaten in Zusammenhang mit der Verschleppung machte die Polizei wegen der laufenden Ermittlungen nicht.
- Einsatz: Stadtpolizeikommandos Fünfhaus und Bereitschaftseinheit Wien
- Ermittlungsleitung: Landeskriminalamt Wien
- Opfer: Vierjähriger Bub, medizinisch untersucht
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| ca. 14:30 | Polizeialarm, Beginn der Suche |
| innerhalb ~1 Stunde | Kind in Wohnung gefunden und befreit |
| folgend | 72-Jähriger festgenommen; Kind untersucht |
Für Anrainerinnen und Anrainer stellt der Vorfall eine hohe Belastung dar, weil er zeigt, dass Kinder auch in Wohnhöfen gefährdet werden können. Die Ermittlungen des Landeskriminalamts sollen klären, welche Umstände zur Wegnahme des Kindes geführt haben und ob weitere strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt wurden. Bis zur Abschlussbefragung des Beschuldigten und weiterer Zeugen sind viele Fragen offen.
Eltern und Betreuungspersonen in Wien wird in solchen Fällen geraten, besonders auf die Aufsicht in Innenhöfen und Stiegenhäusern zu achten und Auffälligkeiten sofort der Polizei zu melden. Die Behörden betonen, dass Hinweise aus der Nachbarschaft – wie derjenige eines anderen Kindes im vorliegenden Fall – wesentlich zum raschen Auffinden beitragen können.