Ein Treffen, das als Drogengeschäft vereinbart worden war, eskalierte Ende Juli 2025 nahe eines Stausees in der Südsteiermark innerhalb weniger Augenblicke. Nach Darstellung der Anklage hatte der heute 24-jährige Angeklagte die Verabredung nach einem zuvor getätigten Testkauf arrangiert. Im Verlauf der Auseinandersetzung zog der Mann eine illegal besessene Feuerwaffe und feuerte mehrere Schüsse.
Gerichtsurteil in Graz
Vor dem Grazer Schwurgericht lautete das Urteil auf vier Jahre und sechs Monate Haft. Die Geschworenen werteten das Verhalten des Angeklagten als absichtlich schwere Körperverletzung. Ein versuchter Mord wurde hingegen nicht festgestellt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gehandelt hatte.
Hergang nach Anklage
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zunächst einen Schuss in die Luft abgegeben. Als die angeblichen Verkäufer mit zwei Begleitern flüchteten, sei ein weiterer Schuss in ihre Richtung erfolgt; dabei wurde ein Mann an der Wade getroffen. Das Projektil blieb im Bereich der Kniekehle stecken. Der Verletzte konnte mit seinen Begleitern fliehen und wurde anschließend in einem Krankenhaus versorgt.
„Ich wollte niemanden töten“
Vor Gericht räumte der Angeklagte den Schusswaffengebrauch sowie die Eigentums- und Waffenstraftaten ein, bestritt jedoch, eine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Er erklärte, auf die Beine gezielt zu haben, um sein Bargeld zurückzugewinnen.
Konkrete Bedeutung für Leibnitz
Der Fall wirft in Leibnitz mehrere Fragen auf: die Verflechtung von Drogenhandel und Alltagskontakten (der Angeklagte hatte den mutmaßlichen Dealer bei einem Friseurbesuch kennengelernt), die Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen in der Region und die Sicherheit öffentlicher Orte wie Uferbereiche von Stauseen. Für Betroffene und Anrainer bleibt die Sorge, dass aus kriminellen Absprachen schnell gefährliche Gewalttaten entstehen können.
- Tatzeit: Ende Juli 2025
- Urteil: vier Jahre und sechs Monate Haft
- Verurteilung: absichtlich schwere Körperverletzung
- Waffe: illegal im Besitz des Angeklagten
Die Entscheidung des Schwurgerichts ist für den Bezirk ein klares Signal der Justiz, Gewalt bei Drogengeschäften strafrechtlich zu verfolgen. Ob es in der Region zusätzliche präventive Maßnahmen, etwa verstärkte Polizeikontrollen an bekannten Treffpunkten, geben wird, bleibt abzuwarten. Für Opfer und Angehörige ist die Verurteilung ein Schritt zur juristischen Aufarbeitung dieses gewalttätigen Zwischenfalls.
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Alter des Angeklagten | 24 Jahre |
| Verletzter | Treffer an der Wade / Projektil in Kniekehle |
| Gericht | Grazer Schwurgericht |