U-Haft nach mutmaßlichem Vorfall in Donaustadt
Das Wiener Landesgericht hat am Donnerstag die Untersuchungshaft für einen 21-jährigen Mann angeordnet. Der Beschuldigte wird verdächtigt, in der Nacht auf Montag in Wien-Donaustadt eine 16-jährige Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Als Haftgrund nannte Gerichtssprecherin Christina Salzborn die angenommene Tatbegehungsgefahr.
Nach vorliegenden Angaben hatten sich der 21-Jährige und die Jugendliche am Montag gegen 4:45 Uhr am Schwedenplatz kennengelernt. Auf dem Weg zur Wohnadresse der Jugendlichen fuhr der Mann laut Polizeiangaben zu einem abgelegenen Bereich, wo es demnach zum mutmaßlichen Missbrauch kam. Anschließend soll er die junge Frau nach Hause gebracht haben.
Ermittlungen stützen Festnahme
Die Fahnder konnten den Tatverdächtigen mithilfe ausgewerteter Videoaufzeichnungen und der Identifizierung des Fahrzeugs ausforschen. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Vor der Haftrichterin gab er an, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen.
Besonders relevant für die Bewertung des Falls ist die Vorgeschichte des Mannes: Wie APA-Recherchen zeigen, war er bereits im Dezember 2025 vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das erstinstanzliche Urteil waren Rechtsmittel eingelegt worden; das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Strafe, und es war eine Aufforderung zum Strafantritt ergangen. Der Mann habe zugesichert, der Aufforderung nachzukommen.
- Ort: Wien-Donaustadt (Weg vom Schwedenplatz zur Wohnadresse)
- Opfer: 16-jährige Jugendliche
- Beschuldigter: 21-jähriger Mann, verweigert die Tatvorwürfe
- Haftgrund: Tatbegehungsgefahr
Verfahren und Bedeutung für die Stadt
Die Anordnung von Untersuchungshaft wegen Tatbegehungsgefahr zeigt, dass das Gericht ein hohes Risiko sieht, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begehen könnte oder Beweismittel gefährdet sind. Für Opfer und Angehörige in Wien stellt ein solcher Fall eine Belastung dar und spricht für die Wichtigkeit transparenter Ermittlungen und klarer Kommunikation durch Behörden.
| Datum / Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| Montag, ca. 04:45 | Treffen am Schwedenplatz; Weg zur Wohnadresse |
| gleicher Morgen | Mutmaßlicher Missbrauch an abgelegenem Ort; Opfer nach Hause gebracht |
| Donnerstag | Verhängung der Untersuchungshaft durch das Landesgericht |
Die Ermittlungen laufen weiter. Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen derzeit die erhobenen Beweise, darunter die ausgewerteten Videoaufzeichnungen. Die weitere Verfahrensführung – insbesondere die Frage einer Anklageerhebung – hängt von den Ermittlungsergebnissen und der Bewertung durch die Justiz ab.
Für Betroffene und Zeugen gelten die üblichen Hinweise: Wer Informationen zum Vorfall hat, sollte sich an die Polizei wenden. Opferschutz- und Beratungsstellen in Wien stehen zur Unterstützung bereit; sie bieten vertrauliche Beratung und Begleitung durch Verfahren an.
Die Stadt Wien und die Justiz stehen in solchen Fällen vor der Herausforderung, einerseits die Öffentlichkeit zu informieren und andererseits die Rechte von Opfern und Beschuldigten zu wahren. Die Entscheidung der Untersuchungshaft unterstreicht die Schwere des Verdachts und die Priorität, mit der Behörden schwere Sexualdelikte verfolgen.