Schwurgericht fällt Urteil in Eisenstadt
Vor dem Schwurgericht in Eisenstadt wurde eine 59-jährige Frau aus dem Südburgenland wegen »Leugnung des NS-Völkermords« und »Verharmlosung der NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit« verurteilt. Die acht Geschworenen befanden sie einstimmig schuldig; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Angeklagte hatte nach Darstellung der Anklage am 21. Juni 2025 in dem sozialen Netzwerk „X“ auf einen Text mit dem Wort „Holocaust“ gestoßen, diesen kopiert und auf ihrem persönlichen Facebook-Account veröffentlicht. Dort blieb der Beitrag mehrere Monate sichtbar, bis die Polizei Ermittlungen aufnahm und die Frau zur Einvernahme lud. Als Medieninhaberin sei sie für die Inhalte verantwortlich gemacht worden.
Aussagen der Angeklagten und Verfahrensverlauf
Vor Gericht erklärte die 59-Jährige, sie habe sich nicht für den Holocaust interessiert und habe das Posting bei der Einvernahme in der Wachstube erstmals gelesen:
„In der Wachstube habe ich das Posting zum ersten Mal gelesen. Ich war erschüttert, dass ich so leichtfertig vorgegangen bin. Ich interessiere mich gar nicht für den Holocaust.“
Nach eigenen Angaben war die Frau eine aktive Nutzerin sozialer Medien und habe bis zu 4.000 Follower auf Facebook gehabt; ihr Anwalt sagte, sie sei zeitweise „bis zu zehn Stunden am Tag online“. Auf Nachfragen des Gerichts, ob sie Reaktionen auf das Posting gesehen habe, antwortete die Angeklagte, sie lese Kommentare nicht immer und die „Daumen nach oben“ seien ihr nicht wichtig.
Frühere Vorwürfe und Strafmaß
Das Gericht erinnerte auch an ein bereits 2022 anhängiges Verfahren: Damals hatte die Frau auf Facebook die Corona-Maßnahmen der Regierung mit der Gesetzgebung des NS-Regimes verglichen. Dieses Verfahren war eingestellt; die Angeklagte sagte, sie könne sich daran nicht erinnern und höre davon zum ersten Mal.
Das gegen die Frau geführte neue Verfahren endete mit folgendem Urteil:
| Tatbestand | Urteil |
|---|---|
| Leugnung/Verharmlosung der NS-Verbrechen | 15 Monate auf Bewährung und 1.200 Euro Geldstrafe |
- Die Verurteilung erfolgte einstimmig durch acht Geschworene.
- Der mögliche Strafrahmen reicht laut Verhandlung von ein bis zehn Jahren Haft.
- Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig.
Für die Bevölkerung in Eisenstadt und dem Umland bedeutet das Urteil, dass auch private Postings in sozialen Medien rechtliche Konsequenzen haben können, besonders wenn sie strafrechtlich relevante Inhalte wie die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen verbreiten. Behörden und Gerichte setzen damit einen deutlichen rechtlichen Rahmen gegen antisemitische und verharmlosende Äußerungen.
Das Verfahren zeigt zudem, dass frühere Anzeigen oder eingestellte Verfahren bei späteren Prozessen thematisiert werden können. Ob das Urteil Bestand hat oder angefochten wird, bleibt abzuwarten; bislang ist es nicht rechtskräftig.