Verwaltung sieht Einnahmen als notwendig, Hotellerie warnt
Die Stadtverwaltung von Schwäbisch Gmünd schlägt vor, ab dem 1. Januar 2027 eine örtliche Übernachtungssteuer einzuführen. Konkret sieht das Konzept vor, dass jede entgeltliche Übernachtung in Gmünder Beherbergungsbetrieben mit pauschal 3 Euro belastet wird. Bei einer Prognose von rund 150.000 steuerpflichtigen Übernachtungen jährlich ergäben sich daraus Mehreinnahmen von etwa 450.000 Euro, die im Doppelhaushalt 2027 bereits eingeplant sind.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel, das Defizit im städtischen Ergebnishaushalt zu reduzieren und zugleich das touristische Angebot langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Rechtlich handelt es sich laut Vorlage um eine örtliche Aufwandsteuer nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg, vergleichbar mit Hundesteuer oder Vergnügungssteuer; jede entgeltliche Übernachtung wäre demnach steuerpflichtig.
Widerstand aus der Branche
Die betroffenen Betriebe haben scharfe Kritik geäußert. Mehrere Traditionshotels in der Stadt – namentlich das Hotel am Remspark, das Christliche Gästehaus Schönblick, das Hotel Fortuna und das Hotel Pelikan – lehnen die Abgabe gemeinsam mit dem Branchenverband DEHOGA ab. In einer Stellungnahme und internen Gesprächen wird darauf verwiesen, dass die Hotellerie als einzige Branche mit einer Sonderabgabe belastet werde und dadurch Bürokratie- sowie Kostendruck entstünden.
„Es sei ungerecht, die Hotellerie als einzige Branche mit einer Sondersteuer zu bela...“
Die Debatte hatte bereits im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (VWF) stattgefunden; die politische Mehrheit signalisierte trotz Bedenken Zustimmung. Die endgültige Entscheidung soll im Gemeinderat am 22. Juli fallen.
Was die Zahlen bedeuten — für Stadt, Betriebe und Gäste
Für die Stadtkasse bedeutet ein zusätzliches Volumen von 450.000 Euro mehr finanziellen Spielraum im geplanten Doppelhaushalt 2027; die Verwaltung nennt dies notwendig zur Haushaltsstabilisierung. Für Beherbergungsbetriebe steht hingegen die Frage im Raum, ob zusätzliche Kosten die Nachfrage oder die Auslastung beeinträchtigen können. Die Hotellerie weist zudem auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Abrechnung und Meldung hin.
- Einführung geplant: 01.01.2027
- Höhe der Abgabe: 3 Euro pro Übernachtung
- Prognostizierte steuerpflichtige Übernachtungen: 150.000 pro Jahr
- Erwartete Mehreinnahmen: 450.000 Euro jährlich
- Entscheidung im Gemeinderat: 22. Juli
Praktische Folgen und nächste Schritte
Sollte der Gemeinderat zustimmen, müssten Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe ihre Preise und Abrechnungssysteme anpassen, die Abgabe auf Rechnungen ausweisen und die Einnahmen an die Stadt abführen — Vorgaben zur konkreten Umsetzung würden in Folge von der Verwaltung zu erwarten sein. Für Gäste würde sich der Endpreis der Übernachtung um den genannten Pauschalbetrag erhöhen; bei Pauschalangeboten und Gruppenbuchungen wären gesonderte Regelungen denkbar, die aber in der Vorlage nicht weiter ausgeführt sind.
Die Entscheidung am 22. Juli wird zeigen, ob Stadtpolitik und Verwaltung die Einnahmen zur Haushaltsstabilisierung durchsetzen können oder ob der Widerstand der Hotellerie Änderungen am Konzept erzwingt. Unabhängig vom Ausgang ist zu erwarten, dass die Umsetzung organisatorische Fragen für Betriebe und die Verwaltung aufwerfen wird.
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Abgabebetrag pro Übernachtung | 3 Euro |
| Geschätzte steuerpflichtige Übernachtungen | 150.000 |
| Prognostizierte Mehreinnahmen | 450.000 Euro |
| Geplanter Beginn | 01.01.2027 |
| Beschluss im Gemeinderat | 22. Juli |