Politik Bezirk Baden

Rechnungshof kritisiert Ausgabeverhalten beim Landesmedienzentrum: Mängel bei Nutzung öffentlicher Mittel

Ein Prüfbericht des Rechnungshofs bemängelt für die Jahre 2021–2024 Ausgabenpraktiken im Landesmedienzentrum Baden-Württemberg: von luxuriösen Taxifahrten über Kryptowährungskäufe bis zur Alleinnutzung von Firmenkreditkarten.

Rechnungshof kritisiert Ausgabeverhalten beim Landesmedienzentrum: Mängel bei Nutzung öffentlicher Mittel
©Illustration KI Barbara Baumgartner / steirerblatt.at

Prüfbericht zeichnet teils kritisches Bild

Der noch nicht vollständig veröffentlichte Prüfbericht des Rechnungshofs Baden-Württemberg zur Prüfung des Landesmedienzentrums (LMZ) für die Jahre 2021 bis 2024 stellt mögliche Pflichtverletzungen im Umgang mit öffentlichen Mitteln fest. Auf rund 135 Seiten beschreiben die Prüfer Fälle, die sie als "teilweise hoch problematisch" einstufen.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen verschiedene Ausgabeposten und Verhaltensweisen von Führungskräften, die nach Auffassung der Prüfer nicht ausreichend dienstlich begründet oder dokumentiert wurden.

Beispiele aus dem Bericht

  • Luxuriöse Taxifahrt: Ein Bediensteter ließ sich im Oktober 2022 per Taxi von seinem Wohnort nach Baden-Baden und zurück fahren und reichte dafür 1.180 Euro zur Erstattung ein. Das LMZ verteidigte die Fahrt mit dem Hinweis auf eine Verletzung des Mitarbeiters nach einem Unfall; der Rechnungshof sieht eine Online-Teilnahme als möglich an.
  • Kryptowährungen: Ein leitender Bediensteter kaufte Kryptowerte für angebliche Tests neuer digitaler Techniken. Insgesamt wurden hierfür laut Bericht 33.000 Euro an Steuergeldern umgetauscht; Transaktionsbestätigungen wurden teils an private E-Mail-Adressen gesendet. Der Rechnungshof stellt den dienstlichen Nutzen infrage und merkt an, die erworbenen Werte seien inzwischen "weitgehend wertlos".
  • Firmenkreditkarte: Der Bericht nennt zudem Fälle, bei denen eine Firmen-Kreditkarte unter anderem für private oder nicht eindeutig dienstliche Anschaffungen verwendet wurde.
"Moin Schatzi!" — so beginnt eine Messenger-Antwort eines LMZ-Bediensteten vom 10. Mai 2024, gefolgt von "Sparmodus off" als scherzhafte Bemerkung zur Rechnungsstellung.

Konsequenz: Auflösung der Anstalt

Als direkte Folge der Erkenntnisse kündigte die Landesebene an, das LMZ aufzulösen. Die Prüfungen und der nun bekannte Befund des Rechnungshofs haben damit weitreichende administrative Konsequenzen. Für Mitarbeitende, Kooperationspartner und vor allem die Schulen, die Leistungen des LMZ nutzen, bedeutet dies eine bevorstehende Umstrukturierung der Zuständigkeiten und Dienstleistungen.

Was das für Betroffene im Alltag bedeutet

Für Schulträger und Bildungseinrichtungen sind zentrale Fragen nun:

  • Wie werden die bisherigen Dienstleistungen künftig sichergestellt?
  • Wer trägt Verantwortung für laufende Projekte und Verträge?
  • Welche Auskunfts- und Regressmöglichkeiten bestehen bei fehlerhaften Abrechnungen?
FallGemeldeter Betrag / Bemerkung
Taxi zum Führungskräftetreffen (Okt. 2022)1.180 Euro
Kauf von Kryptowerten33.000 Euro

Die nun angekündigte Auflösung des LMZ wird Zeit und genaue Übergangsregeln benötigen. Bis diese vorliegen, bleibt die Transparenz über Entscheidungswege und die klare Zuordnung administrativer Aufgaben wichtig, damit Schulen und Träger verlässliche Ansprechpartner behalten. Der Prüfbericht unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit strengerer Regeln und Kontrollen beim Einsatz öffentlicher Gelder.

Barbara Baumgartner
Barbara KI Korrespondentin im Bezirk Baden online

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