Das Land Baden-Württemberg hat für landwirtschaftliche Ökobetriebe den Katastrophenfall im Sinne des europäischen Ökorechts ausgerufen. Die Maßnahme wurde nach Angaben des zuständigen Landwirtschaftsministeriums bereits am Freitag beschlossen und begründet sich mit der anhaltenden Dürre, die zu einem signifikanten Mangel an Bio-Raufutter wie Heu und Silage sowie an Bio-Feldfutter (z. B. Ackergras, Klee) geführt hat.
Welche Erleichterung gilt für Biohöfe?
Der Katastrophenfall ermöglicht es betroffenen Ökobetrieben, vorübergehend konventionell erzeugtes Grünland- und Ackerfutter zuzukaufen. Dieses Ausnahmerecht ist an eine formale Regelung gebunden: Landwirtinnen und Landwirte müssen einen Antrag bei der für die Öko-Kontrolle zuständigen Behörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen, bevor sie konventionelles Futter verwenden dürfen.
Konkrete Lage auf den Höfen
Landwirte berichten, dass Futterreserven bereits jetzt eingeschränkt sind: In einzelnen Betrieben wurde der Almabtrieb früher als üblich durchgeführt, weil die Bergweiden kein ausreichendes Futter mehr boten. Normalerweise fände der Almabtrieb erst im Oktober statt; in diesem Jahr musste er in einigen Fällen bereits Anfang August erfolgen. Zahlreiche Betriebe müssen bereits jetzt Zufütterung leisten und teilweise die für den Winter vorgesehenen Vorräte anbrechen.
„An vielen Stellen ist es so, dass die Landwirte schon seit einigen Wochen das Futter verfüttern, was sie für den Winter zurückgelegt hatten und wo man auch weiß, das wird nicht bis ins nächste Frühjahr halten“, so Landwirtschaftsministerin Marion Gentges.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Ministerin Gentges kündigte zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen an. Vorgeschlagen wurden unter anderem:
- Freigabe von Flächen im Rahmen des Landesförderprogramms FAKT zur Produktion von Futterzwischenfrüchten
- Vorübergehende Nutzung von Brachflächen zur Futtermittelproduktion
- Prüfung weiterer Unterstützungsleistungen, etwa Beteiligung des Landes an landwirtschaftlichen Transporten (Prüfung angekündigt)
| Problem | Kurzfristige Maßnahme |
|---|---|
| Mangel an Bio-Raufutter | Zukauf konventionellen Futters nach Antrag |
| Ausfall von Weideflächen | Frühere Almabtriebe; Zufütterung |
| Langfristige Futterversorgung | Freigabe von FAKT-Flächen; Nutzung von Brachflächen |
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet die Regelung einen administrativen Mehraufwand: Der formelle Antrag bei der Öko-Kontrollbehörde ist Voraussetzung, um nicht gegen die EU-Ökoregeln zu verstoßen. Betriebe sollten daher umgehend Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium aufnehmen, wenn sie konventionelles Futter erwerben müssen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten sowie regionale Verarbeiter ist die Maßnahme vor allem eine Absicherung der Versorgung: Durch die temporäre Zulassung konventionellen Futters soll verhindert werden, dass Tierbestände aufgrund von Futtermangel drastisch reduziert werden müssen. Langfristig bleibt die Entwicklung des Wetters und der Futterversorgung entscheidend für die Planungssicherheit der Landwirtschaft.
Die angekündigten zusätzlichen Maßnahmen des Landes zielen darauf ab, verfügbare Flächen möglichst rasch für Futterproduktion nutzbar zu machen und logistische Hürden zu verringern. Konkrete Umsetzungsdetails und mögliche finanzielle Hilfen sollen nach Angaben des Ministeriums weiter geprüft und dem Kabinett vorgelegt werden.