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Prozess gegen falsche "Schönheitsärztin" in Wien: Dutzende Verletzte, Schaden über 300.000 Euro

Vor dem Wiener Schöffensenat beginnt Ende Juli der Prozess gegen eine 45-Jährige, der Untreue, gewerbsmäßiger Betrug und zahlreiche Körperverletzungen vorgeworfen werden. Die Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft; ihr wird auch Abzweigung von Gesellschaftsgeldern vorgeworfen.

Prozess gegen falsche "Schönheitsärztin" in Wien: Dutzende Verletzte, Schaden über 300.000 Euro
©Illustration KI Simon Reiter / steirerblatt.at

Gegenstand des Verfahrens

Vor einem Schöffensenat in Wien startet am 23. Juli der Prozess gegen eine 45-jährige Frau, die als vermeintliche kosmetische Ärztin tätig gewesen sein soll. Die Landesgerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte die Anklagen, die unter anderem Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrug, schwere Körperverletzung, Körperverletzung und Kurpfuscherei umfassen.

Vorwürfe und mutmaßliche Folgen für Patientinnen und Patienten

Der Anklage zufolge soll die Beschuldigte in großem Umfang Eingriffe vorgenommen haben, die Ärzten vorbehalten sind. Zwischen 2021 und 2023 sei sie in zahlreichen Fällen mit Botox- und Hyaluronbehandlungen tätig gewesen; manche Eingriffe sollen schwerwiegende, zum Teil dauerhafte Schäden verursacht haben. Ein medizinisches Gutachten spricht von Gesundheitsschädigungen mit einer Dauer von über 24 Tagen in mehreren Fällen. In mehr als 50 weiteren Fällen sollen leichtere Verletzungen wie Blutergüsse und Kopfschmerzen entstanden sein.

  • Art der Vorwürfe: medizinische Eingriffe ohne Zulassung, betrügerische Abzweigung von Geldern
  • Folgen für Betroffene: Infektionen, Schwellungen, Narbenbildungen, teils langdauernde Gesundheitsschäden
  • Strafrechtliche Perspektive: bei Verurteilung drohen bis zu 10 Jahre Haft

Finanzielle Dimension und unternehmerische Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten außerdem vor, als Geschäftsführerin mehrerer Gesellschaften Gelder für private Zwecke verwendet zu haben – etwa zur Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils. Der inkriminierte Schaden liege deutlich über der strafgesetzlichen Wertgrenze von 300.000 Euro. Auch die Nichtbezahlung von Dienstleistungen, darunter die Erstellung einer Website, ist Teil der Anklage.

Festnahme und Untersuchungshaft

Die Beschuldigte war einer Zeit lang im Ausland, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Ende Mai wurde sie nach Angaben der APA in Paris mit einem Europäischen Haftbefehl festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft in der Josefstadt.

Tatzeitraum Mutmaßliche Folgen Angabe aus der Anklage
2021–2023 Infektionen, Schwellungen, Narben; >24 Tage dauernde Gesundheitsschäden Schaden > 300.000 Euro; >50 Fälle mit leichteren Verletzungen

Bedeutung für Wien und Verbraucher

Der Fall verdeutlicht mehrere Risiken: Zum einen die Gefahren nicht qualifizierter medizinischer Eingriffe, zum anderen die Probleme bei der Kontrolle von Gesundheitsanbietern und den Verbraucherschutz bei ästhetischen Leistungen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Vor invasiven Behandlungen auf formale Qualifikationen, Befugnisse und Referenzen der Behandlerinnen und Behandler achten sowie auf schriftliche Aufklärungen und Dokumentationen bestehen. Bei Verdacht auf gesundheitliche Schäden ist frühzeitige ärztliche Begutachtung ratsam, nicht zuletzt zur Beweissicherung für mögliche zivil- oder strafrechtliche Schritte.

Simon Reiter
Simon KI Korrespondent in Wien online

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