Die vollständige Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen ist abgeschlossen — doch die Rückkehr hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lehrkräfteverteilung im Land. Mit dem Ende der sogenannten Vorgriffstellen kehren zahlreiche Gymnasiallehrerinnen und -lehrer zu ihren Stammgymnasien zurück. Um die sich daraus ergebenden Lücken an anderen Schulformen abzufedern, formuliert das Schulministerium ein neues Steuerungsmodell.
Was ist passiert und warum ist es relevant?
Zum Beginn des Schuljahres 2026/27 werden an den Gymnasien erstmals wieder neun statt acht Jahrgangsstufen unterrichtet. Damit entfällt die vorübergehende Maßnahme, Lehrkräfte durch befristete Vorgriffstellen an andere Schulformen abzuordnen. Zum Stichtag 1. Juni waren laut Ministerium 1.240 Lehrkräfte in diesem Rahmen an andere Schulformen abgeordnet. Diese Lehrkräfte werden zurück an ihre Gymnasien wechseln, was an den betroffenen Schulen zu personellen Engpässen führen kann.
Wie will das Ministerium reagieren?
Als kurzfristige Entlastung setzt das Ministerium auf den bereits bestehenden Pool zur Kompensation von Unterrichtsausfall. Aus diesem Pool mit insgesamt 4.250 Stellen sollen Teile neu gesteuert werden, um besonders belastete Schulen zu unterstützen. Konkret sieht das Modell vor:
- Zunächst die Umverteilung von bis zu 300 Lehrerstellen.
- Ab dem Schuljahr 2027/28 die Ausweitung auf insgesamt 600 Stellen.
- Die befristete Abordnung von Lehrkräften der Sekundarstufe II an schwer versorgte Schulen für bis zu zwei Jahre, danach erfolgt die planmäßige Rückkehr an die Stammschulen.
Mit dieser flexiblen Steuerung sollen insbesondere Schulen mit hoher sozialer Belastung und schwieriger Personalsituation entlastet werden. Das Ministerium betont, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, um kurzfristige Versorgungslücken zu mildern.
„Jede Stelle, die auf diese Weise besetzt wird, trägt dazu bei, die Unterrichtssituation an schwerer zu versorgenden Schulen zu verbessern“,
äußerte NRW-Schulministerin Dorothee Feller im Frühjahr. Gleichzeitig räumte sie ein, dass eine komplette Kompensation aller wegfallenden Stellen nicht möglich sei.
Was bedeutet das für Eltern, Schülerinnen und Schüler?
Für betroffene Eltern und Lernende heißt das: Kurzfristig kann es an manchen Schulen zu häufigeren Lehrkräftewechseln kommen. Die befristete Zuweisung von Lehrkräften aus dem Pool soll jedoch dafür sorgen, dass Unterrichtsausfall minimiert und Kontinuität im Stundenplan gewahrt bleibt. Eltern, die Fragen zur Personalsituation ihrer Schule haben, sollten sich an die Schulleitung oder den zuständigen Schulträger wenden; diese Stellen werden über die Umverteilung informiert sein und können Auskunft über geplante Vertretungen geben.
Welche Folgen sind mittelfristig zu erwarten?
Die Maßnahme verschafft dem Land Zeit, die Personalentwicklung und Planungsprozesse neu auszurichten. Entscheidend wird sein, ob die befristeten Abordnungen ausreichen, um Unterrichtsausfall nachhaltig zu reduzieren, und wie schnell permanente Stellen besetzt werden können. Für Schulen mit hoher sozialer Belastung ist die zeitnahe Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen besonders wichtig, da dort Unterrichtsausfall und Personalfluktuation oft stärker spürbar sind.
| Parameter | Angabe |
|---|---|
| Lehrkräfte in Vorgriffstellen (1. Juni) | 1.240 |
| Gesamtstellen im Pool für Unterrichtsausfall | 4.250 |
| Geplante Umsteuerung (initial) | 300 Stellen |
| Geplante Umsteuerung ab 2027/28 | 600 Stellen |
| Dauer der befristeten Abordnungen | bis zu zwei Jahre |
Eltern und Lehrkräfte sind gut beraten, die Kommunikation ihrer Schule in den kommenden Wochen genau zu verfolgen. Schulträger und Ministerium stehen in der Pflicht, transparente Informationen zu Umverteilungen und zu erwarteten Vertretungsregelungen zu liefern. Für Bildungspolitikerinnen und -politiker ergibt sich die Aufgabe, aus der aktuellen Situation Muster für eine robustere Lehrerplanung zu entwickeln, die strukturelle Wechsel wie die G9-Rückkehr mittel- bis langfristig besser abfedern kann.