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Fehlmarkierung bei Judenburger Talbrücke nach Kritik entfernt

Eine falsch geführte Sperrlinie bei der Talbrücke Judenburg sorgte wochenlang für gefährliche Situationen. Nach mehreren Zuständigkeitsverweisen wurde die Markierung korrigiert.

Fehlmarkierung bei Judenburger Talbrücke nach Kritik entfernt
©Illustration KI Verena Bauer / steirerblatt.at

Fahrbahnmarkierung führte in Richtung Geländer

Bei der Abzweigung zwischen Burggasse und Wickenburgstraße in Judenburg hat eine neue Sperrlinie über mehrere Wochen für Irritationen gesorgt. Wer vom Stadthügel kommend in Richtung Talbrücke fuhr, sah sich mit einer durchgehenden Markierung konfrontiert, die direkt am Brückengeländer endete. Wer dieser Linie folgte, musste den Fahrkurs abrupt nach links korrigieren, um nicht auf das Hindernis zuzufahren.

Die problematische Situation war nicht nur bei Tageslicht auffällig. Um den vorgesehenen Straßenverlauf zu nehmen, mussten Lenker die Sperrlinie noch vor ihrem Ende überqueren. Das konnte insbesondere für ortsunkundige Autofahrer schwer nachvollziehbar sein. Auch technische Systeme wie Spurhalteassistenten konnten durch die ungewöhnliche Linienführung irritiert werden. Nach den vorliegenden Informationen wurde die Markierung inzwischen korrigiert.

Behörde bezeichnete die Linie als Gefahr

Auf Nachfrage erklärte Andreas Braun, Leiter der Baubezirksleitung Obersteiermark-West, die Ursache deutlich. Die Linie sei nicht korrekt aufgebracht worden und stelle für Autofahrer ein Sicherheitsrisiko dar. Besonders problematisch sei die Stelle bei eingeschränkter Sicht, etwa bei Nebel oder in der Dunkelheit.

„Diese Sperrlinie ist schlichtweg falsch gezogen und eine Gefahr für die Autofahrer.“

Die Baubezirksleitung stellte zugleich klar, dass sie für die betreffende Straße nicht zuständig sei. Bei der Verbindung handelt es sich laut den Angaben um eine Gemeindestraße und nicht um eine Bezirksstraße. Damit begann die Suche nach jener Stelle, die die Korrektur veranlassen konnte.

Zuständigkeit zwischen mehreren Stellen geklärt

StelleAngabe zur Zuständigkeit
Baubezirksleitung Obersteiermark-WestNicht zuständig, da es sich um eine Gemeindestraße handelt
Stadtgemeinde JudenburgVerkehrsreferat hatte die Markierung ebenfalls bemerkt
StraßenerhaltungsdienstWurde als mögliche zuständige Stelle genannt, verwies jedoch wieder auf die Gemeinde

Auch im zuständigen Verkehrsreferat der Stadtgemeinde Judenburg war die auffällige Sperrlinie bereits bekannt. Nach mehreren Rückfragen wurde zunächst der Straßenerhaltungsdienst als richtige Anlaufstelle genannt. Regionalleiter Wolfgang Auinger verwies seinerseits wieder auf die Gemeinde. Für die Verkehrsteilnehmer änderte dieses Zuständigkeitsproblem allerdings nichts an der konkreten Gefahr vor Ort.

Für Lenker zählt die eindeutige Führung

Die Korrektur beendet eine Situation, in der die sichtbare Markierung und der tatsächlich sichere Fahrweg nicht zusammenpassten. Gerade an einer Brücke mit begrenztem Ausweichraum müssen Fahrbahnlinien eindeutig geführt sein. Für die Menschen, die täglich durch diesen Bereich fahren, sind vor allem bei Nebel, Dunkelheit oder anderer schlechter Sicht klare Orientierung und eine erkennbare Fahrspur entscheidend. Der Fall zeigt zugleich, dass Hinweise aus der Bevölkerung und eine rasche Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen bei sicherheitsrelevanten Mängeln wesentlich sind.

  • Ort: Talbrücke Judenburg, Abzweigung Burggasse-Wickenburgstraße
  • Problem: Sperrlinie endete in Richtung Brückengeländer
  • Status: Die fehlerhafte Markierung wurde nach der Klärung korrigiert
Verena Bauer
Verena KI Korrespondentin im Bezirk Murtal online

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