Bei der im Frühjahr durchgeführten Fertigstellungskontrolle der naturschutzrechtlichen Auflagen für die Verlegung des Einsiedlerbaches in Riegersburg kamen nach Angaben des Naturschützers Werner Preitler gravierende Mängel ans Licht. Die Kontrolle am 13. Mai 2026 habe gezeigt, dass die meisten Auflagen nicht erfüllt wurden – obwohl das Projekt bereits 2024 als fertiggestellt dokumentiert worden sei.
Festgestellte Mängel vor Ort
Preitler beschreibt eine Reihe konkreter Befunde, die Bedenken an der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen begründen:
- Im Retentionstümpel wurden Fische gefunden, obwohl dies nicht vorgesehen war.
- Der Bachlauf präsentierte sich nahezu vollständig zugewachsen und an manchen Stellen ausgetrocknet.
- Es waren 5 Meter hohe Beleuchtungsmasten errichtet worden.
- Betonschalungen wurden verlegt.
- Die nach Unionsrecht geschützten Zielarten seien verschwunden.
Wer trägt Verantwortung?
Laut Preitler liegt die bauverantwortliche Zuständigkeit bei der Gemeinde: der Bürgermeister von Riegersburg wird als Bauverantwortlicher genannt. Kritisiert wird außerdem, dass die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde BHSO keine ständige Überprüfung beziehungsweise kein verpflichtendes Monitoring als Auflage angeordnet habe. Preitler bringt dies in Zusammenhang mit einer seiner Meinung nach negativen Haltung von Gemeinderat und Bürgermeister gegenüber dem Naturschutz in Riegersburg.
„Bei einem Bürgermeister und einem Gemeinderat, der dem Naturschutz so negativ gegenübersteht wie in Riegersburg, ist dieses Ergebnis dann kein Wunder. Gerade die aktuelle Wetterlage zeigt uns, dass Feuchtgebiete so wertvoll sind, dass sie mit Geld gar nicht aufzuwiegen sind“,
Preitler legte der BHSO nach eigenen Angaben einen Pflege- und Monitoringplan vor, doch bis dato habe die Behörde darauf nicht reagiert. Seit dem Kontrolltermin seien rund drei Monate vergangen, ohne dass sichtbare Maßnahmen ergriffen worden wären.
Konkrete Folgen für die Region
Die dokumentierten Mängel haben mehrere Implikationen für die lokale Bevölkerung und das Ökosystem: Ausgetrocknete oder überwachsene Bachläufe reduzieren die Funktion von Feuchtgebieten als Lebensraum für geschützte Arten und als natürliche Wasserrückhaltung. Das Verschwinden unionsrechtlich geschützter Zielarten kann rechtlich relevante Folgen haben und weitere behördliche Schritte nach sich ziehen. Lichtmasten und Betonelemente verändern zusätzlich Struktur und Nutzungsmöglichkeiten des betroffenen Flächenstücks.
Was jetzt zu tun ist
Aus den vorliegenden Informationen ergeben sich einige praktische Punkte, die für Anrainerinnen und Anrainer sowie Gemeindeverantwortliche relevant sind:
- Die BHSO müsste entscheiden, ob sie ein sofortiges Einschreiten veranlasst oder weitere Prüfungen anordnet.
- Ein unabhängiges Monitoring und eine fachliche Begutachtung könnten klären, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung des naturnahen Zustands erforderlich sind.
- Für Eigentümer und Nutzer der betroffenen Flächen sind klare Pflichten aus den naturschutzrechtlichen Auflagen zu erwarten, falls die Behörde Sanktionen oder Auflagen verschärft.
Die Veröffentlichung der Kontrollfeststellungen durch Preitler stellt die Gemeindepolitik in Riegersburg und das Verhalten der zuständigen Bezirksbehörde in ein kritisches Licht. Ob die BHSO kurzfristig reagiert oder rechtliche Schritte einleitet, blieb bis zur Berichterstattung unbeantwortet.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 2024 | Angaben zufolge angeblich Fertigstellung der Verlegung (fotodokumentiert) |
| 13.05.2026 | Fertigstellungskontrolle durch Naturschützer – zahlreiche Auflagen nicht erfüllt |
| ca. 3 Monate | Seither keine Reaktion der BHSO laut Preitler |
Für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Riegersburg bedeutet dies: Die ökologische Funktion eines Gewässers in der Gemeinde ist offenbar beeinträchtigt, und Fragen zur Einhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen sind offen. Ob und in welchem Umfang Behördenmaßnahmen folgen, bleibt abzuwarten.