Neue Rahmenbedingungen für Beschäftigung nach der Pension
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) in Vietnam hat ein neues Rundschreiben erlassen, das die bisherige Regelung ersetzt und erstmals ausdrücklich die Vollzeitbeschäftigung pensionierter Lehrkräfte erlaubt. Die Bestimmungen treten am 1. September 2026 in Kraft und ersetzen die bisherigen Schreiben Nr. 44/2011/TT-BGDĐT und Nr. 11/2013/TT-BGDĐT.
Was das Rundschreiben regelt
Im Kern legt das Dokument die Grundsätze für Beschäftigungsformen, Arbeitszeit, Gehalt sowie die Rechte und Pflichten sowohl der Lehrkräfte als auch der Bildungseinrichtungen fest. Wichtig ist dabei die klare Einschränkung, dass die Anstellung pensionierter Lehrkräfte die berufliche Nachwuchsförderung nicht beeinträchtigen darf und das Stammpersonal nicht ersetzen soll. Das Ministerium nennt dies eine notwendige rechtliche Basis, damit Einrichtungen die Erfahrung pensionierter Lehrkräfte weiter nutzbringend einsetzen können.
Gastdozenten: Vereinheitlichung und erweiterte Einsatzfelder
Parallel zur Regelung für Pensionäre bringt das Rundschreiben eine Systematisierung rund um Gastdozenten. Begriffe wie Gastdozent, Gastinstitution und Gastdozentenvertrag werden vereinheitlicht; der Tätigkeitsbereich reicht über reine Lehre hinaus und umfasst unter anderem:
- praktische Anleitung
- wissenschaftliche Forschung
- Lehrbucherstellung
- Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationen
Die Regelung differenziert klar zwischen Arbeits- und Dienstleistungsverträgen, je nach Art der Tätigkeit, und legt Standards zu Stundenquoten, Anforderungen und Pflichten fest.
Verantwortung der Bildungseinrichtungen
Um die Qualität sicherzustellen, sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, Einsatzpläne für Gastdozenten zu erstellen und - mit wenigen Ausnahmen - die Listen der eingesetzten Gastdozenten auf ihrer Website zu veröffentlichen. Damit soll Transparenz geschaffen und die externe Expertise nachvollziehbar gemacht werden.
| Bestandteil | Regelung | Wirkung |
|---|---|---|
| Inkrafttreten | 1. September 2026 | Gilt verbindlich für Bildungseinrichtungen |
| Ersetztes Schriftstück | Nr. 44/2011, Nr. 11/2013 | Neue, konsolidierte Regelungsgrundlage |
Folgen und praktische Hinweise
Für Schulen und Universitäten bedeutet das neue Rundschreiben: Sie können pensionierte Lehrkräfte formell wieder vollzeitlich binden, müssen dabei aber die Nachwuchsentwicklung und die Stellenstruktur beachten. Einrichtungen sollten rechtzeitig Einsatzpläne erstellen, Veröffentlichungspflichten beachten und Vertragsarten passend zur Tätigkeit wählen. Für pensionierte Lehrkräfte eröffnet sich die Möglichkeit, Erfahrung weiterhin systematisch einzubringen; Pflichten und Arbeitsbedingungen werden jedoch vertraglich klarer geregelt.