Vor dem Landesgericht in Leoben ist am Dienstag ein 59-jähriger Mann aus Knittelfeld wegen Vorwürfen des Stalkings und des Cybermobbings angehört worden. Als Betroffene nennen die Anklage und die zitierten Angaben den Obmann des steirischen Tierschutzvereins sowie die Leiterin des Tierheims Murtal. Der Beschuldigte wies die Anschuldigungen während der Verhandlung ausdrücklich zurück und bezeichnete die Vorwürfe als falsch.
Vorwürfe und Stellungnahme des Angeklagten
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Personen rund um das Tierheim wiederholt belästigt und in sozialen Netzwerken beleidigende oder diffamierende Beiträge veröffentlicht zu haben. Er erklärte, er sei als Tierschützer aktiv und plane, auf dem benachbarten Grundstück des Tierheims eine Hundestation zu errichten. Die aufgenommenen Fotos und Videos brachte er vor Gericht als Teil dieses Projekts zur Sprache.
„erstunken und erlogen“
Aussagen der Betroffenen
Der Obmann des Tierschutzvereins schilderte, dass aufgrund der Beobachtungen des Beschuldigten ein Sichtschutz errichtet werden musste, um die Mitarbeiterinnen zu schützen. Auch die Leiterin des Tierheims berichtete, der Mann sei regelmäßig rund um das Heim gesichtet worden. Solche Maßnahmen zeigen, dass sich die Vorfälle nicht lediglich auf Online-Aktivitäten beschränken, sondern auch direkten Einfluss auf den Arbeitsalltag des Tierheims haben.
- Beschuldigter: 59 Jahre, wohnhaft in Knittelfeld
- Opfer: Obmann des steirischen Tierschutzvereins, Leiterin des Tierheims Murtal
- Vorwürfe: Stalking, Cybermobbing, wiederholte Belästigung
Bekannte Vorgeschichte
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Beschuldigte bereits wegen ähnlicher Online-Veröffentlichungen, welche den Steirischen Tierschutzverein, das Tierheim in Kobenz und deren Mitarbeiter betroffen haben sollen, verurteilt worden ist. Das aktuelle Verfahren schließt demnach frühere Vorwürfe nicht aus, es werden aber auch neue Belästigungsvorwürfe verhandelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht noch kein Urteil fest; der Zeitpunkt einer Entscheidung wurde im Verhandlungstext nicht genannt. Für die Betroffenen bleiben Fragen nach Sicherheit und Schutzmaßnahmen laufend präsent, insbesondere für Mitarbeiterinnen in Einrichtungen mit hoher öffentlicher Präsenz wie Tierheimen.
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Alter des Beschuldigten | 59 |
| Wohnort | Knittelfeld |
| Betroffene | Obmann Tierschutzverein, Leiterin Tierheim Murtal |
| Status des Verfahrens | Verhandlung gelaufen, Urteil offen |
Für Menschen, die in ähnlichen Fällen betroffen sind: Dokumentation von Vorfällen, sichere Aufbewahrung von Beweismaterial (Screenshots, Fotos, Zeitstempel) und rechtliche Beratung durch Opferberatungsstellen oder Rechtsvertretung sind zentrale Schritte. Behörden und Justiz bleiben zuständig, wiederholte Belästigungen — unabhängig davon, ob offline oder online — zu prüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu verhängen.