Vorfall in Favoriten: Jugendliche festgenommen, Opfer im Spital
In einer Wohnhausanlage im Bezirk Wien‑Favoriten ist am Samstagabend eine 15‑Jährige durch ein Projektil aus einem Luftdruckgewehr am Arm verletzt worden. Das Geschoss wurde nach dem Vorfall im Krankenhaus entfernt. Die Polizei ermittelte vor Ort und durchsuchte die Wohnung, aus der offenbar geschossen worden war.
Bei dem Einsatz wurden zwei Jugendliche, ein 15‑Jähriger und ein 17‑Jähriger, vorläufig festgenommen. Nach Angaben der Ermittler kommt der Jüngere als Schütze in Frage.
Was der Ablauf für Anrainer bedeutet
Für Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrparteienhäusern hebt dieser Fall die Risiken hervor, die vom unsachgemäßen Umgang mit Druckluftwaffen ausgehen können. Solche Vorfälle bringen erhebliche Gefährdung für Unbeteiligte mit sich, weil Geschosse unkontrolliert in Wohnbereiche eindringen können.
- Verletzte: 15‑jährige Frau, Projektil am Arm, im Spital behandelt
- Ermittlungen: Wohnung durchsucht
- Festnahmen: zwei Jugendliche (15 und 17 Jahre) vorläufig in Gewahrsam
Die Polizei stützte ihre Schritte laut Berichten unter anderem auf Hinweise von Zeugen, die den Ursprung des Schusses benennen konnten. Konkrete Angaben zu möglichen Motiven oder zur weiteren rechtlichen Einordnung lagen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.
„Der Jüngere dürfte geschossen haben.“
Rechtlich kann das Schießen mit einem Luftdruckgerät je nach Kaliber und Wirkung weitreichende Konsequenzen haben. Für Betroffene und Nachbarn sind insbesondere präventive Maßnahmen wichtig: Sichere Verwahrung von Sportgeräten und eine umsichtige Aufsichtspflicht bei Minderjährigen reduzieren solche Gefährdungen.
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| Samstagabend | Schuss in Wohnhausanlage, Verletzung eines Mädchens |
| Unmittelbar danach | Opfer ins Spital, Projektil entfernt |
| Folgestunden | Wohnung durchsucht, zwei Jugendliche (15, 17) vorläufig festgenommen |
Die Ermittlungen laufen weiter. Für Anrainerinnen und Anrainer in Favoriten bleibt die Empfehlung, bei der geringsten Wahrnehmung von Schussgeräuschen oder eingeschlagenen Fenstern sofort die Polizei zu alarmieren und Kindern den Umgang mit derartigen Geräten nicht unbeaufsichtigt zu gestatten.