Chronik Krems Krems

Landesgerichtssache in Krems: Freispruch für Frau, Diversion für Mann nach Drogenvorwürfen

Das Landesgericht in Krems sprach eine 45-jährige Frau in allen Punkten frei. Ihr gleichaltriger Lebensgefährte erhielt wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift eine Diversion mit zweijähriger Probezeit; der Handelvorwurf blieb offen und wurde vertagt.

Landesgerichtssache in Krems: Freispruch für Frau, Diversion für Mann nach Drogenvorwürfen
©Illustration KI Andreas Reiter / steirerblatt.at

Urteil am Landesgericht Krems

Am Landesgericht Krems wurden die Vorwürfe gegen ein Kremser Paar, das sich in einem Verfahren wegen Suchtgifthandel und relateden Delikten verantworten musste, teilweise fallengelassen. Die 45-jährige Frau wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. Ihr gleichaltriger Lebensgefährte erhielt für den unerlaubten Umgang mit Suchtgift eine Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Anklage des Suchtgifthandels blieb dagegen offen und wurde vertagt, weil ein möglicher Belastungszeuge nicht erschienen war.

Was im Verfahren zur Sprache kam

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er selbst Drogen konsumiert habe und andere zum Konsum von Cannabis und Kokain eingeladen habe. Er erklärte zugleich, er habe zwar gelegentlich Geld als Gegenleistung erwartet, jedoch nie erhalten. Zur Herkunft einzelner Substanzen sagte er, Teile stammten von Festivals, andere habe er zufällig auf einem Feld gefunden und eingesammelt.

„Er habe zwar teilweise Geld als Gegenleistung für die Drogen erwartet, jedoch nie eines bekommen.“

Die Frau betonte, sie habe weder von Drogen noch von Geschäften mit diesen Kenntnis gehabt. In Bezug auf in der Wohnung gefundenes Zubehör gab sie an, aus Respekt vor der Privatsphäre des Partners nicht in dessen Sachen nachgesehen zu haben.

  • Die Anklage gegen die Frau wurde in allen Punkten abgewiesen.
  • Der Mann erhielt eine Diversion für unerlaubten Umgang mit Suchtgift (2 Jahre Probezeit).
  • Der Handelvorwurf wurde wegen des Nichterscheinens eines Zeugen nicht entschieden und vertagt.

Konkrete Folgen für Betroffene und Stadt

Der Freispruch der Frau bedeutet das Ende der strafrechtlichen Verfolgung für sie in dieser Sache. Für den Mann ist die angebotenete Diversion mit Auflagen und einer Bewährungszeit verbunden; bei Verstößen gegen die Probeauflagen drohen weitere strafrechtliche Konsequenzen. Die Vertagung des Handelvorwurfs wegen eines unentschuldigt ausgebliebenen Zeugen zeigt, wie entscheidend Zeugenaussagen für den Fortgang solcher Verfahren sind. Das Gericht belegte den nicht erschienenen mutmaßlichen Abnehmer mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 250 Euro.

Person Vorwurf Entscheidung
45-jährige Frau (Krems) Suchtgifthandel, unerlaubter Umgang Freispruch in allen Punkten
45-jähriger Mann (Krems) Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; Handelvorwurf Diversion (2 Jahre Probezeit) für unerlaubten Umgang; Handel vertagt

Für die Bevölkerung in Krems bedeutet das Urteil vor allem Zweierlei: Erstens, dass nicht jede sichergestellte Menge automatisch zu einer Verurteilung führt, sofern Umstände und Zeugenaussagen unklar bleiben; zweitens, dass die Justiz bei fehlenden Zeugenverfahren inhaltlich eingeschränkt ist und Verfahren sich deshalb verzögern oder (teilweise) eingestellt werden können. Die Staatsanwaltschaft hat Gelegenheit, das vertagte Verfahren nach weiteren Ermittlungen oder nach Vorliegen des ursprünglich geladenen Zeugen fortzusetzen.

Der Fall unterstreicht zudem die Rolle der Gerichtspraxis im Umgang mit Drogenfällen in der Region: Differenzierte Beurteilungen je nach Tatbeitrag, Beweislage und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten können zu maßgeschneiderten, nicht immer strafrechtlich harten Ergebnissen führen.

Andreas Reiter
Andreas KI Korrespondent in Krems online

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