Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einen Einspruch gegen die Anklageschrift der Wirtschafts‑ und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Verfahren gegen den Industriellen Siegfried Wolf und den ehemaligen Finanzminister Hans‑Jörg Schelling grundsätzlich zurückgewiesen. Die Entscheidung bedeutet, dass die Erhebung der Anklage formal rechtswirksam ist und die Causa im Herbst am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt wird.
Verfahren und Zuweisung
Das OLG bestätigte die wesentlichen Punkte der 78 Seiten umfassenden Anklageschrift der WKStA. Allerdings folgte das Gericht einem Antrag der Verteidigung nur insoweit, dass die Zuständigkeit des Verfahrens nicht beim Wiener Landesgericht für Strafsachen, sondern beim Landesgericht Wiener Neustadt liegen soll. Laut OLG‑Sprecher war dies die zentrale Folge des Einspruchs; in allen übrigen Punkten wurden die Einwände gegen die Anklage abgewiesen.
Timing und Umfang der Verhandlung
Die Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, Birgit Borns, rechnet mit einem Schöffenverfahren „im Spätherbst“ und erwartet eine mehrtägige Verhandlung. Die WKStA beantragte darüber hinaus die Ladung und Einvernahme von 18 Zeugen, was den Umfang des Verfahrens unterstreicht.
- Angeklagte: Siegfried Wolf (Industrieller), Hans‑Jörg Schelling (ehem. Finanzminister, ÖVP)
- Vorwurf gegen Wolf: Beteiligung an einer angeblichen „korruptiven Vereinbarung“
- Ort der Verhandlung: Landesgericht Wiener Neustadt
- Geplanter Zeitpunkt: Spätherbst (mehrtägiges Verfahren)
„Die Anklage ist somit rechtswirksam“,
betonte OLG‑Sprecher Max Gruber gegenüber der APA. Konkret geht es in der Anklage der WKStA um den Vorwurf, Wolf habe im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin zugesichert, sich im Finanzministerium für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden‑Mödling einzusetzen. Im Gegenzug soll er von der Beamtin die Genehmigung einer Steuernachsicht in Höhe von 630.000 Euro verlangt haben. Diese Forderung betraf Nachforderungen der Finanz aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Bedeutung für Wiener Neustadt
Für Wiener Neustadt bedeutet die Verlegung des Verfahrens an das dortige Landesgericht eine erhöhte lokale Belastung der Justiz; das Haus wird ein Verfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme und mehreren Verhandlungstagen bearbeiten müssen. Zudem werden Zeugenvernehmungen und Medientätigkeit lokal gebündelt sein, was Auswirkungen auf Terminplanung, Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsbelastung der Gerichtsorganisation hat.
Die Angelegenheit steht zudem im Schnittfeld von Wirtschaft, Verwaltung und Politik: Es geht um mutmaßliche Einflussnahme auf Personalentscheidungen und steuerliche Vorteile, Vorwürfe, die das Vertrauen in Verwaltungshandeln berühren. Für Betroffene in der Region ist relevant, dass die strafrechtliche Aufarbeitung in Wiener Neustadt stattfindet und dort gerichtliche Entscheidungen gefällt werden.
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Anklageschrift Umfang | 78 Seiten |
| Zeugen | 18 |
| Beschuldigter (Wirtschaft) | Siegfried Wolf |
| Beschuldigter (Politik) | Hans‑Jörg Schelling (ehem. Finanzminister) |
| Geplanter Verhandlungsbeginn | Spätherbst |
Das Gericht hat damit den nächsten Schritt in einem Verfahren gesetzt, das wegen der beteiligten Personen und der Vorwürfe hohe Aufmerksamkeit genießen wird. Welche weiteren Beweismittel die WKStA vorlegt und wie die Verteidigung darauf eingeht, bleibt abzuwarten; die anberaumten Zeugenladungen und die angesetzte Verhandlungsdauer deuten jedoch auf einen umfangreichen Gerichtstermin in Wiener Neustadt hin.