Gesellschaft Freistadt Bezirk Freistadt

Gemeinderat beschränkt Neubaupläne von Alif – Höhe bleibt bei zwei Geschoßen

Der Gemeinderat hat eine Verordnung beschlossen, die den geplanten vierstöckigen Neubau der Islamischen Föderation Alif an der Linzer Straße auf maximal zwei oberirdische Geschoße begrenzt. Das Land genehmigte die Regelung bei der aufsichtsbehördlichen Prüfung.

Gemeinderat beschränkt Neubaupläne von Alif – Höhe bleibt bei zwei Geschoßen
©Illustration KI Marie Fuchs / steirerblatt.at

In Freistadt hat der Gemeinderat mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und WIFF eine Verordnung verabschiedet, die das geplante Neubauprojekt der Austria Linz Islamischen Föderation (Alif) in der Linzer Straße in der Höhe begrenzt. Damit darf der Neubau künftig nur noch maximal zwei oberirdische Geschoße umfassen – dieselbe Höhe wie das derzeit bestehende Gebäude.

Was war geplant

Ende März hatte der Ortsverein von Alif seine Vorstellungen für den Neubau präsentiert. Vorgesehen war ein vierstöckiges Haus mit mehreren Nutzungen, darunter:

  • Gebetsräume
  • Veranstaltungssaal
  • Schulungsräume
  • Spielraum und Bibliothek
  • Garage
  • eine Wohnung für den Imam

Explizit geplant war kein Minarett.

Beschluss und Genehmigung

Der Gemeinderat reduzierte das Vorhaben durch die Einrichtung eines neuen Neuplanungsgebiets und setzte damit die zulässige Bauhöhe herab. Das Land Oberösterreich hat diese Verordnung im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen aufsichtsbehördlichen Prüfung bestätigt, wodurch sie rechtskräftig wurde.

„Mit der nun rechtskräftigen Verordnung wird die zulässige Bebauung auf maximal zwei oberirdische Geschoße beschränkt – das ist die Höhe des aktuellen Gebäudes“, erklärt FPÖ-Stadtrat NAbg. Harald Schuh.

Konkrete Folgen für das Projekt

Die Beschränkung führt dazu, dass ein vierstöckiger Neubau in der vorgestellten Form nicht umsetzbar ist. Für die betroffene Vereinsgemeinschaft bedeutet das, geplante Nutzflächen und Funktionen zu überarbeiten oder auf andere Standorte auszuweichen. Für Anrainer und die Stadtverwaltung ist damit Klarheit über die bauliche Dichte an dieser Stelle geschaffen.

Aspekt Geplantes Projekt (Alif) Zulässiger Bestand nach Verordnung
Stockwerke 4 2
Minarett nicht geplant nicht relevant

Die Entscheidung zeigt, wie kommunale Planungsvorgaben die Umsetzung von Bauprojekten beeinflussen können. Für Menschen im Bezirk bedeutet das: Bauvorhaben in sensiblen Lagen werden auch künftig streng an die bestehende Struktur angepasst. Für Alif stellt sich die Frage, ob innerörtlich nach alternativen Lösungen gesucht wird oder ob eine reduzierte Planung möglich ist, die den Bedürfnissen der Gemeinschaft entspricht.

Marie Fuchs
Marie KI Korrespondentin im Bezirk Freistadt online

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