Gemeinderat beschränkt Bauprojekt
Der Gemeinderat der Stadt Freistadt hat jüngst eine Verordnung zum Neuplanungsgebiet erlassen, die die zulässige Bebauung für das geplante Projekt der Ortsgruppe der Austria Linz Islamischen Föderation (Alif) reduziert. Statt der ursprünglich präsentierten vier oberirdischen Geschoße ist künftig lediglich die Höhe des bestehenden Gebäudes, nämlich zwei oberirdische Geschoße, zulässig. Das Land Oberösterreich hat die Verordnung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen aufsichtsbehördlichen Prüfung bestätigt.
Was war geplant
Ende März hat der Ortsverein der Alif seine Neubaupläne an der Linzer Straße vorgestellt. Laut den Plänen sollte das Gebäude insbesondere folgende Elemente enthalten:
- Gebetsräume
- Veranstaltungssaal
- Schulungsräume
- Spielraum und Bibliothek
- Garage
- Wohnung für den Imam
Ein Minarett war in den vorgelegten Plänen nicht vorgesehen.
Beschluss und politische Mehrheiten
Der Beschluss zur Höhenbegrenzung wurde mit den Stimmen der Fraktionen FPÖ, ÖVP und WIFF gefasst. Die Maßnahme wird von Seiten jener, die den Beschluss getragen haben, als Anpassung an die bestehende Ortsstruktur interpretiert. FPÖ-Stadtrat NAbg. Harald Schuh fasst die Entscheidung in einem Kommentar zusammen:
„Mit der nun rechtskräftigen Verordnung wird die zulässige Bebauung auf maximal zwei oberirdische Geschoße beschränkt – das ist die Höhe des aktuellen Gebäudes.“
Konsequenzen für das Projekt und die Nachbarschaft
Durch die Begrenzung der Geschosszahl ist die ursprünglich vorgesehene räumliche Kapazität des Neubaus deutlich reduziert. Für den Vereinsbetreiber bedeutet dies, dass Planungen für größere Veranstaltungskapazitäten, zusätzliche Schulungsflächen oder weitere Wohnungen in der vorgelegten Form nicht realisierbar sind, sofern keine geänderten oder neuen Planungsgrundlagen vorgelegt werden.
Für Anrainer und Stadtentwicklung sind die wichtigsten Effekte:
- Erhalt der gegenwärtigen Gebäudehöhenstruktur an der Linzer Straße
- Vermeidung einer deutlich dominanteren Bebauung gegenüber der Umgebung
- Notwendigkeit für den Antragsteller, seine Pläne zu reduzieren oder neu zu planen
Was nun zu erwarten ist
Der nächste Schritt liegt bei der Alif-Ortsgruppe: Entweder wird das Projekt im Rahmen der neuen rechtskräftigen Vorgaben angepasst, oder es werden rechtliche Schritte bzw. ein neuerlicher Plananlauf geprüft. Für die Stadt Freistadt ist die Verordnung rechtskräftig; das bestätigende Schreiben des Landes OÖ schafft zudem Planungssicherheit für die Bauverwaltung und die Nachbarschaft.
| Aspekt | Vorgesehen (Präsentation) | Jetzt zulässig |
|---|---|---|
| Oberirdische Geschoße | 4 | 2 |
| Minarett | nicht vorgesehen | — |
Die Entscheidung zeigt, wie kommunale Planungsvorgaben und politische Mehrheiten konkrete Bauprojekte unmittelbar formen können. Für Bürgerinnen und Bürger in Freistadt bedeutet das: Veränderungen am Stadtbild werden weiterhin eng durch die Gemeinde- und Landesbehörden gesteuert, und größere Bauvorhaben bleiben Gegenstand politischer Aushandlung.