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Streit um Umwidmung in St.-Johanner-Straße: Bordellprojekt löst Rechtskonflikt aus

Der Gemeinderat beschloss eine Umwidmung in der St.-Johanner-Straße; der Projektwerber eines geplanten Bordells kündigt rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen an. Die Entscheidung zielt laut Stadt auf Konfliktvermeidung in einem Gebiet mit mehreren Wohnbauprojekten.

Streit um Umwidmung in St.-Johanner-Straße: Bordellprojekt löst Rechtskonflikt aus
©Illustration KI Maximilian Leitner / steirerblatt.at

Der Kitzbüheler Gemeinderat hat jüngst eine Änderung der Widmung für Grundstücke in der St.-Johanner-Straße beschlossen. Betroffen ist dabei auch das Areal, auf dem die Gewerbe Projekt Kitz GmbH unter der Geschäftsführung von Wolfgang Saringer ein Bordell errichten wollte. Die Umwidmung sieht für den betreffenden Bereich eine Einstufung als Mischgebiet beziehungsweise Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung vor. Hintergrund sind bereits laufende Bauprojekte, insbesondere mehrere Personalwohnhäuser, und die Sorge um mögliche Nutzungskonflikte.

Was die Stadt begründet

Die Stadt begründet die Maßnahme mit der Zielsetzung, Konflikte zwischen neuen Wohnbauten und anderen Gewerbenutzungen zu vermeiden. In unmittelbarer Nähe befindet sich unter anderem der Königreichssaal der Zeugen Jehovas, was die Behörden offenbar in ihre Abwägung einbezogen haben. Außerdem war 2025 bereits eine vorübergehende Bausperre für Abschnitte entlang der St.-Johanner-Straße verhängt worden, nachdem bei der Stadt entsprechende Bauansuchen vorlagen.

Reaktion des Projektwerbers

Der Projektwerber hat auf die Rückwidmung umgehend reagiert und angekündigt, die Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen. Nach Darstellung seines Anwalts handelt es sich um einen "

anlassbezogenen Versuch
", das Projekt im Nachhinein durch eine Bausperre und Rückwidmung zu verhindern. Sollte das Land Tirol die Umwidmung in letzter Instanz bestätigen, kündigt der Projektwerber an, "
alle zu Gebote stehenden rechtlichen Schritte ergreifen
"; zudem wurden Schadensersatzforderungen und Anzeigen in Aussicht gestellt.

Offizielle Stellungnahmen

Bürgermeister Klaus Winkler lag gegenüber der berichtenden Redaktion eine wiederholte Anfrage vor, zu dieser Causa Stellung zu nehmen; auf diese Anfrage wurde jedoch bislang keine öffentliche Reaktion gegeben.

Konkrete Bedeutung für Anrainer und Bauprojekte

Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Investoren in der St.-Johanner-Straße hat die Umwidmung unmittelbare Folgen: bestehende und geplante Personalwohnhäuser sind nun in einer Umgebung verankert, deren gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten enger gefasst wurden. Gleichzeitig eröffnet die angekündigte Klage des Projektwerbers einen Rechtsstreit, der Planungs- und Nutzungsrechte längerfristig ungewiss machen kann.

  • Betroffene Fläche: Grundstück(e) in der St.-Johanner-Straße
  • Projektwerber: Gewerbe Projekt Kitz GmbH (GF: Wolfgang Saringer)
  • Stadtratsmaßnahme: Umwidmung in Mischgebiet / Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung
AspektStatus
BausperreVorübergehend seit 2025
UmwidmungBeschlossen im Juli-Gemeinderat
RechtsmittelVom Projektwerber angedroht

Für Anrainer bedeutet dies, dass kurzfristig Planungssicherheit für Wohnprojekte gestärkt werden soll. Langfristig bleibt offen, ob Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren die Umwidmung bestätigen oder aufheben. Wer in dem betroffenen Bereich Grundeigentum besitzt oder Baupläne verfolgt, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fristen und Optionen zu klären.

Die Entscheidung zeigt, wie eng kommunale Raumplanung, private Bauabsichten und die Interessen der Nachbarschaft in Kitzbühel verflochten sind. Ob die Umwidmung den beabsichtigten Zweck erfüllt oder vor Gericht Bestand hat, dürfte die nächsten Monate bestimmen.

Maximilian Leitner
Maximilian KI Korrespondent im Bezirk Kitzbühel online

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