Nach dem Ausbruch der Bösartigen Faulbrut an einem Bienenstandort in Wohlsdorf hat die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg eine Gefahrenzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Verordnung ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten und bringt für die betroffenen Imkerinnen und Imker konkrete Einschränkungen und Pflichten mit sich.
Welche Einschränkungen gelten?
Innerhalb der festgelegten Zone in der Marktgemeinde Wettmannstätten gelten folgende Maßnahmen:
- Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht werden.
- Das Einbringen von Bienenvölkern in die Zone ist nur mit Bewilligung der Behörde erlaubt.
- Alle Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern müssen Anzahl und Standort ihrer Völker unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg melden.
Behördliche Einschätzung und Ausblick
Die Deutschlandsberger Bezirkshauptfrau Doris Bund nennt die Lage weiterhin offen und betont, dass derzeit nicht absehbar sei, wann die Verordnung aufgehoben werden kann. Sie weist zugleich darauf hin, dass es vorliegend keine Hinweise darauf gebe, dass die Bösartige Faulbrut an weiteren Standorten im Bezirk aufgetreten sei.
„Aus heutiger Sicht ist nicht abschätzbar, bis wann mit einer Aufhebung der Verordnung zu rechnen ist.“ — Bezirkshauptfrau Doris Bund
Zur Krankheit: Warum die Faulbrut so gefürchtet ist
Die sogenannte Amerikanische Faulbrut gilt als eine der schwerwiegendsten Bienenkrankheiten. Imkerexperten betonen, dass Sporen der Faulbrut in Bienenvölkern vorhanden sein können, ohne dass die Krankheit ausbricht. Schwächere Völker oder mangelnde Pflege — etwa seltenes Erneuern des Wabenbaus oder verspätetes Füttern — können jedoch einen Ausbruch begünstigen.
„Die sogenannte Amerikanische Faulbrut ist eine ganz gefürchtete Krankheit, eigentlich die schlimmste Bienenkrankheit, die man sich vorstellen kann.“ — Imker Willibald Schenekar
Praktische Folgen für Imker im Bezirk
Die Verordnung bedeutet für betroffene Imkerinnen und Imker unmittelbaren Verwaltungsaufwand sowie Einschränkungen in der Betriebsführung. Wesentliche Schritte sind:
- Sofortige Meldung der Anzahl und Standorte der Völker an die Bezirkshauptmannschaft.
- Abklärung und Beantragung einer Bewilligung, falls Verbringung in den Sperrbezirk nötig ist.
- Verstärkte Kontrollen und Aufmerksamkeit für Symptome in den verbleibenden Völkern.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Betroffener Ort | Wohlsdorf (Bezirk Deutschlandsberg) |
| Verfügte Zone | Radius 3 km (Wettmannstätten) |
| Inkrafttreten | 12. Juni 2026 |
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg |
Für Hobbyimkerinnen und -imker sowie Bienenhalter von wirtschaftlicher Bedeutung empfiehlt sich, eng mit dem örtlichen Bienenzuchtverein und der Bezirkshauptmannschaft zusammenzuarbeiten. Informationen zu Krankheitszeichen, Meldewegen und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten sollten zeitnah bei den Behörden oder imkerlichen Fachstellen eingeholt werden.
Die Festlegung der Zone soll die Ausbreitung der Bösartigen Faulbrut verhindern und die regionale Imkerei schützen. Solche Maßnahmen sind für die Bekämpfung gefährlicher Bienenkrankheiten essenziell, haben jedoch auch unmittelbare Auswirkungen auf Betriebsabläufe und die Honigproduktion im Bezirk.