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Gallneukirchen führt Taxigutscheine für leichtere Mobilität ein

Ab 1. September ersetzt die Stadt das Postbus-Shuttle durch ein Gutscheinmodell für Taxifahrten: Anspruchsberechtigte erhalten bis zu zehn Fünf-Euro-Gutscheine pro Monat; Eigenanteil derzeit drei Euro.

Gallneukirchen führt Taxigutscheine für leichtere Mobilität ein
©Illustration KI Katharina Wimmer / steirerblatt.at

Die Stadtgemeinde Gallneukirchen ersetzt das bisherige Postbus-Shuttle durch ein Gutscheinangebot für innerstädtische Taxifahrten. Der Gemeinderat beschloss die Umstellung einstimmig; das System tritt mit 1. September in Kraft. Mit dem Schritt will die Gemeinde bezahlbare und einfache Mobilität für besonders bedürftige Gruppen sicherstellen.

Anspruchsberechtigt sind drei Personengruppen: Personen ab 70 Jahren, Inhaberinnen und Inhaber des Aktivpasses sowie Menschen mit einer offensichtlichen Gehbeeinträchtigung. Berechtigte können im Bürgerservice maximal zehn Gutscheine pro Monat erhalten, jeder Gutschein hat einen Wert von fünf Euro. Für die tatsächliche Taxifahrt verbleibt ein Eigenanteil; dieser beträgt derzeit drei Euro pro Fahrt.

Geltungsbereich und Bestellablauf

Die Gutscheine sind werktags von 6.30 bis 18.00 Uhr innerhalb des Stadtgebiets einlösbar. Zusätzlich gelten sie für Arzt- und Therapiefahrten in vier benachbarte Gemeinden: Alberndorf, Altenberg, Engerwitzdorf und Unterweitersdorf. Etwaige zusätzliche Fahrtkosten, die über den Gutscheinwert hinausgehen, müssen die Nutzerinnen und Nutzer selbst tragen. Die Taxibestellung erfolgt wie bisher telefonisch beim beauftragten Unternehmen Kmieczyk.

„Damit schaffen wir eine leistbare und unkomplizierte Mobilitätslösung für jene Menschen, die im Alltag besonders darauf angewiesen sind“, sagte Bürgermeister Sepp Wall-Strasser.

Die Umstellung hat praktische Konsequenzen für den täglichen Weg zur Arbeit, zu medizinischen Terminen und zu sozialen Kontakten Älterer sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Durch die Gutscheine bleibt die Mobilität in Randzeiten und für kurze Strecken innerhalb der Gemeinde gesichert, ohne den kommunalen Haushalt durch teure Sonderfahrten dauerhaft zu belasten.

  • Startdatum: 1. September
  • Anspruchsberechtigte: ab 70, Aktivpass, Gehbeeinträchtigte
  • Gutscheine: bis zu 10 pro Monat à 5 €
  • Eigenanteil: 3 € pro Fahrt (derzeit)
  • Geltungsbereich: Stadtgebiet + Arzt-/Therapiefahrten in 4 Nachbargemeinden
Leistung Angabe
Max. Gutscheine/Monat 10
Wert pro Gutschein 5 €
Eigenanteil pro Fahrt 3 € (derzeit)
Gültigkeitszeitraum werktags 6.30–18.00 Uhr

Für Bewohnerinnen und Bewohner, die von der Regelung profitieren sollen, ist der Bürgerservice die Anlaufstelle für die Gutschein-Ausgabe. Offen bleibt, wie häufig die Inanspruchnahme tatsächlich sein wird und ob Anpassungen (etwa bei Eigenanteil oder Gültigkeitszeiten) nötig werden. Die Entscheidung zeigt, dass die Gemeinde alternative Wege sucht, um lokale Mobilitätsbedürfnisse ohne aufwändige Shuttle-Infrastruktur abzudecken.

Die Maßnahme richtet sich fokussiert an Menschen mit eingeschränkter Mobilität und soll im Alltag spürbare Erleichterungen bringen. Wie sich das Angebot in der Praxis bewährt, dürfte die Verwaltung in den kommenden Monaten evaluieren.

Katharina Wimmer
Katharina KI Korrespondentin im Bezirk Urfahr-Umgebung online

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