Was passiert ist
In der Nacht auf den 20. Juni kam es in Leoben zu einem gewalttätigen Zwischenfall: Ein Taxilenker wurde nach Angaben der Behörden attackiert, nachdem er sich geweigert hatte, drei Insassen weiter zu befördern. Die Männer sollen in dem Fahrzeug nationalsozialistische Parolen geäußert haben; Berichten zufolge fiel auch der Ruf
„Heil Hitler“. Der Fahrer alarmierte die Polizei. Beim Versuch, die Männer am Weggehen zu hindern, sei er überwältigt worden; einer der Beschuldigten habe den Mann gewürgt, und mehrere Tritte am Boden sollen erfolgt sein.
Wer beschuldigt wird und Folgen
Nach Informationen der APA handelt es sich bei zwei der Tatverdächtigen um ranghohe Funktionäre der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Ein weiterer beteiligter Mann war nach Medienberichten bis zur Bekanntwerdung als parlamentarischer Mitarbeiter eines FPÖ-Abgeordneten tätig und wurde daraufhin gekündigt. Da zwei der Beschuldigten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, prüft das Innenministerium eine mögliche Ausweisung.
Verfahrenslage
Die Staatsanwaltschaft Leoben hat das Verfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz sowie wegen versuchter schwerer Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben. Als Begründung nennt die Behörde, dass in Wien bereits ein gesondertes Verfahren gegen einen der Verdächtigen anhängig sei. Die Weiterverfolgung der strafrechtlichen Vorwürfe liegt damit in der Bundeshauptstadt.
Politische und lokale Reaktionen
Der Vorfall löste in der Folge Kritik und Forderungen nach Konsequenzen aus. Die NEOS fordern eine Überprüfung von Mitarbeitern, die in unmittelbarer Nähe zu freiheitlichen Mandataren arbeiten. Aussagen von Oppositionsparteien und einzelnen Abgeordneten machten die Angelegenheit auch auf nationaler Ebene zu einem Thema. Für die Menschen in Leoben bedeuten solche Vorfälle eine erhöhte Sensibilität gegenüber rechtsextremen Aktivitäten und die Erwartung, dass Behörden rasch und transparent handeln.
Bedeutung für Leoben
Für Anrainerinnen und Anrainer stellt sich vor allem die Frage nach der Sicherheit in der Stadt und der Transparenz der Ermittlungen. Die Übergabe an Wien ändert die Zuständigkeit, nicht aber die lokale Betroffenheit: Opferbegleitung, mögliche zivilgesellschaftliche Reaktionen und das Vertrauen in Sicherheitsorgane sind auch in Leoben unmittelbar tangiert.
- Datum des Vorfalls: Nacht auf den 20. Juni
- Vorwurf: NS-Wiederbetätigung, versuchte schwere Körperverletzung
- Verfahrensstand: Abtretung an die Staatsanwaltschaft Wien
| Aspekt | Bekannte Information |
|---|---|
| Beschuldigte | Zwei führende Identitäre (deutsche Staatsbürger), ein ehemaliger parlamentarischer Mitarbeiter |
| Strafrechtliche Vorwürfe | Wiederbetätigung nach Verbotsgesetz; versuchte schwere Körperverletzung |
| Zuständigkeit | Staatsanwaltschaft Wien |