Erleichterungen für betroffene Landwirtschaftsbetriebe
Das Landwirtschaftsministerium hat mit sofortiger Wirkung Ausnahmen bei der Förderung von ÖPUL-Maßnahmen und der Ausgleichszulage (AZ) in Kraft gesetzt. Betroffen sind Regionen mit besonders starken Dürreschäden – darunter auch der Bezirk Sankt Pölten-Land. Für die dortigen Betriebe entfällt in diesem Jahr die Verpflichtung zur individuellen Meldung, wenn auf den beantragten Flächen wegen Trockenheit kein erntbarer Bestand vorliegt.
Was bedeutet das praktisch für Landwirte?
Normalerweise ist für den Erhalt von ÖPUL-Prämien und AZ eine ordnungsgemäße Pflege der Kulturen nachzuweisen, und es ist eine Ernte von mindestens 85 Prozent eines beantragten Schlages vorgesehen. Können diese Anforderungen aufgrund höherer Gewalt oder „bewirtschaftungsverändernder Umstände“ nicht erfüllt werden, müssen Förderwerber bislang ein gesondertes Ansuchen stellen und Belege (inkl. Fotos) hochladen.
In den besonders von der Dürre betroffenen Bezirken entfällt diese individuelle Meldung für herbst- und spätsommerliche Kulturen: Die Prämien für ÖPUL und AZ werden trotz fehlender Ernte gewährt.
„Eine Ernte muss nicht erfolgen, wenn auf Grund der Dürre kein erntbarer Bestand vorliegt. Die Prämie für ÖPUL und AZ wird dennoch gewährt.“
Wo gilt die Ausnahme konkret?
Die Ausnahmen gelten in mehreren Bundesländern. In Niederösterreich sind unter anderem folgende Bezirke genannt:
- Amstetten
- Baden
- Gänserndorf
- Gmünd
- Hollabrunn
- Horn
- Korneuburg
- Krems (Stadt und Land)
- Melk
- Mistelbach
- Mödling
- Neunkirchen
- Sankt Pölten-Land
- Sankt Pölten (Stadt)
- Scheibbs
- Tulln
- Waidhofen an der Thaya
- Wiener Neustadt (Stadt und Land)
- Zwettl
Weitere bundesweite Erleichterungen
Unabhängig von Bezirksausnahmen gelten für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen zur Begrünung von Ackerflächen und zum Erosionsschutz landesweit gelockerte Bestimmungen. Konkret wurde festgelegt, dass bei frist- und ordnungsgemäß angelegten Begrünungsmaßnahmen kein Sanktionsrisiko für einen >Ausfall des Getreideanteils< oder schlecht aufgelaufene Zwischenfruchtbestände besteht.
| Maßnahme | Auswirkung |
|---|---|
| ÖPUL-Prämien und AZ | Prämie bleibt auch ohne Ernte bei Dürre-bedingtem Ausfall (in benannten Bezirken) |
| Begrünungsmaßnahmen | Keine Sanktionen bei mangelhaftem Auflauf, wenn Anlage fristgerecht erfolgte |
Was sollte jetzt getan werden?
Betriebe in Sankt Pölten-Land, die von den Regelungen profitieren, sollten die eigenen Unterlagen dennoch sorgfältig dokumentieren. Wo eine Meldung entfällt, bleibt es ratsam, Fotos und weitere Nachweise der Boden- und Bestandsverhältnisse zu sichern, falls Rückfragen seitens der Behörden auftauchen. Für die Einreichung von Ansuchen oder Eingaben steht das eAMA-Portal (eama.at) zur Verfügung – dort sind auch die üblichen Verfahren zur Anerkennung von höherer Gewalt vorgesehen.
Für viele Landwirte im Bezirk bedeutet die Erleichterung eine unmittelbare Entlastung bei der Förderabwicklung. Zugleich bleibt die Lage in den Feldern prekär: Die kurzfristige Bürokratievereinfachung ersetzt nicht die wirtschaftlichen Folgen von Ertragsausfällen, die in vielen Betrieben zu Liquiditäts- und Versorgungsfragen führen können.