Vorfall bei Geburtstagsfeier beschäftigt Polizei und EKO Cobra
Bei einer Geburtstagsfeier im Bezirk Spittal an der Drau kam es in der Nacht auf den 22. Juli kurz vor 1.00 Uhr zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 30-jährige Gastgeber zwei Gäste bedrohte. Die Beteiligten meldeten die Polizei, das Spezialkommando EKO Cobra wurde hinzugezogen.
Ablauf und polizeiliche Maßnahmen
Der laut Polizei aus der Slowakei stammende Gastgeber schoss zunächst mit einer Schreckschusspistole zweimal in den Boden und richtete die Waffe anschließend auf die beiden männlichen Gäste, die nach den bisherigen Erkenntnissen aus Deutschland beziehungsweise Oberösterreich stammen. Die beiden Männer verließen daraufhin die Feier und erstatteten Anzeige.
Weil die Gefährdungslage zunächst nicht eindeutig eingeschätzt werden konnte, forderten die Einsatzkräfte das Spezialkommando EKO Cobra an. Noch in der Nacht konnte der Tatverdächtige angetroffen werden; er zeigte sich laut Polizeiangaben geständig.
- Tatzeit: 22. Juli, kurz vor 1.00 Uhr
- Altersangabe Verdächtiger: 30 Jahre
- Betroffene Gäste: zwei Männer aus Deutschland bzw. Oberösterreich
- Ergebnis: Waffen sichergestellt, vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, keine Verletzten
Waffen und rechtliche Schritte
Bei dem Verdächtigen stellten die Beamten eine Schreckschusspistole sowie eine Pistole der Marke Glock mit Munition sicher. Zusätzlich wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Angaben zu weiteren straf- oder verwaltungsrechtlichen Schritten wurden von der Polizei in den übermittelten Meldungen nicht gemacht.
| Aspekt | Bekanntes |
|---|---|
| Eingesetzte Kräfte | Polizei und EKO Cobra |
| Sichergestellte Gegenstände | Schreckschusspistole, Glock-Pistole, Munition |
| Opfer/Verletzte | Keine Verletzten |
Bedeutung für den Bezirk
Der Einsatz zeigt, dass auch bei privaten Feiern Situationen entstehen können, die den Einsatz von Spezialeinheiten erforderlich machen. Für Anrainer und Teilnehmer solcher Veranstaltungen sind zwei Punkte relevant: Zum einen führt der Besitz und die Präsentation von Waffen — auch von frei erwerbbaren Schreckschusswaffen — schnell zu eskalierenden Situationen und straf- bzw. verwaltungsrechtlichen Konsequenzen. Zum anderen verdeutlicht der Vorfall, dass bei Unsicherheit umgehend die Polizei zu alarmieren ist; das Einschreiten von Fachkräften dient dem Schutz aller Anwesenden.
Betroffene, Zeugen oder Gastgeber sollten außerdem beachten, dass die Abgabe von Schüssen, selbst in den Boden, als gefährdendes Verhalten gewertet werden kann. Bereits durch die bloße Androhung oder das Zielen mit einer Schusswaffe kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Konkrete Fragen zur rechtlichen Lage — etwa zur Unterschiedlichkeit von Schreckschuss- und scharfen Schusswaffen im Straf- und Waffenrecht — klären die Behörden und kompetente Rechtsberater. Die Polizei hat angekündigt, zu weiteren Details keine zusätzlichen Angaben zu machen, solange die Ermittlungen andauern.