Boote bleiben stehen: Einschränkung für Wassersport im Naturschutz
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das Regierungspräsidium Freiburg ein umfassendes Verbot des Gemeingebrauchs der Gewässer in Teilen der Naturschutzgebiete Taubergießen und Elzwiesen verhängt. Das Verbot tritt am Samstag, 18. Juli, in Kraft; die zuständige Behörde wird dazu noch entsprechende Hinweisbeschilderungen aufstellen.
Konkrete Abschnitte, die vom Verbot betroffen sind, sind die Blinde Elz und der Altrhein im Taubergießen sowie die Alte Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen. Das Verbot richtet sich vor allem gegen Fahrten mit Kanu, Kajak und Schlauchboot. Die Maßnahme soll die Lebensbedingungen von Fischen und Wasservögeln in den am stärksten betroffenen Bereichen schützen.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass auch erwartete Temperaturrückgänge und Gewitter voraussichtlich nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation führen werden. Bei Verstößen gegen das Bootsverbot drohen Bußgelder; die Einhaltung werden die zuständigen Behörden kontrollieren. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten seien bei Bedarf nicht ausgeschlossen.
- Betroffene Gewässer: Blinde Elz, Altrhein (Taubergießen), Alte Elz (Elzwiesen)
- Beginn des Verbots: Samstag, 18. Juli (Hinweisschilder werden am Freitag aufgestellt)
- Betroffene Bootstypen: Kanu, Kajak, Schlauchboot
- Folgen bei Verstoß: Bußgelder und Kontrollen durch Behörden
Für die Menschen in Rust und die touristischen Anbieter in der Region bedeutet das Verbot eine unmittelbare Einschränkung: Bootsvermietungen, geführte Kanu- oder Kajaktouren und private Ausflüge in den genannten Bereichen sind nicht mehr zulässig. Naturinteressierte sollten sich vor Paddeltouren künftig an den offiziellen Hinweisen orientieren und alternative Strecken außerhalb der Schutzgebiete wählen.
Ein Blick in die jüngere Vergangenheit erinnert daran, dass es sich nicht um einen beispiellosen Schritt handelt: Vor vier Jahren hatte das Regierungspräsidium bereits aufgrund von Niedrigwasser ein Bootfahrverbot in denselben Schutzgebieten erlassen. Damals wurde das Verbot nach sieben Wochen wieder aufgehoben, nachdem sich die Wassersituation verbessert hatte. Ob und wann das aktuelle Verbot aufgehoben wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage ab.
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Behörde | Regierungspräsidium Freiburg |
| Start | 18. Juli (Durchführung der Beschilderung am Freitag vorher) |
| Betroffene Gewässer | Blinde Elz, Altrhein, Alte Elz |
| Betroffene Aktivitäten | Kanu-, Kajak- und Schlauchbootfahrten |
Praktischer Hinweis: Wer Ausflüge in der Region plant, sollte sich an die örtlichen Infotafeln und die Mitteilungen des Regierungspräsidiums halten. Die Maßnahme dient dem Schutz von Tierbeständen, die durch niedriges Wasser und erhöhte Hitze besonders gefährdet sind. Bei Fragen zu konkreten ufernahen Nutzungen oder zur Lage vor Ort empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden.
Die Entwicklung der Wasserstände bleibt zu beobachten. Sollten sich die Bedingungen wieder deutlich verbessern, könnten Schutzauflagen gelockert werden – bis dahin gilt das Verbot und ist zu respektieren.