Polizeieinsatz in der Innenstadt
Ein 65‑jähriger Mann aus Wels geriet am Samstagabend ins Visier einer Polizeistreife, nachdem er offenbar ohne Beleuchtung mit seinem Fahrrad unterwegs war. Die erste Kontrolle fand gegen 22.15 Uhr auf der Hessenstraße statt. Bei dieser Überprüfung stellten die Beamten einen Alkoholgehalt von 1,06 Promille fest; daraufhin teilten sie dem Mann mit, dass er nicht weiterfahren dürfe.
Zweiter Versuch am Kaiser‑Josef‑Platz
Nur kurze Zeit später entdeckte dieselbe Streife den 65‑Jährigen erneut: Am Kaiser‑Josef‑Platz saß er wieder auf seinem Fahrrad und fuhr Richtung Osten. Auch bei der zweiten Anhaltung verhielt sich der Mann unkooperativ und versuchte, sein Fahrrad in Richtung des Polizeiautos zu schieben. Die Aufforderung, einen weiteren Alkotest durchzuführen, verweigerte er mit den Worten:
"Ihr könnt mich gernhaben!"
Um ein weiteres Wegfahren zu verhindern, sicherten die Polizisten das Fahrrad schließlich mit einem Schloss. Der Mann wurde angezeigt.
Bedeutung für Verkehrssicherheit und Ordnung
Der Vorfall macht mehrere Punkte deutlich, die für die Welserinnen und Welser von praktischer Bedeutung sind. Erstens: Auch für Radfahrende gelten im Straßenverkehr Regeln zur Beleuchtung und zur Fahrtüchtigkeit. Zweitens: Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer stellen eine Gefahr für sich und andere dar — gerade in der Innenstadt mit hohem Fußgängeraufkommen. Drittens: Wiederholte Missachtung polizeilicher Anweisungen kann zu zusätzlichen Anzeigen und Sicherungsmaßnahmen führen, wie das Abschließen des Fahrrads zeigt.
Was Betroffene wissen sollten
- Fahrradbeleuchtung ist in der Dämmerung und Nacht verpflichtend — sie erhöht die Sichtbarkeit und verringert Unfallrisiken.
- Radfahren unter Alkoholeinfluss kann straf- oder anzeigerechtliche Folgen haben; polizeiliche Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr.
- Bei Kontrollen ist Kooperation ratsam; Verweigerung von Tests kann das Verfahren erschweren.
Fakten im Überblick
| Alter | Alkotest | Erste Kontrolle | Zweiter Ort |
|---|---|---|---|
| 65 Jahre | 1,06 ‰ | ca. 22.15 Uhr auf der Hessenstraße | Kaiser‑Josef‑Platz |
Die Anzeige gegen den Mann ist erstattet; nähere rechtliche Schritte oder mögliche Strafen wurden von der Polizei im Originalbericht nicht konkretisiert. Für die Welser Bevölkerung bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie Verkehrsregeln auch für Fahrradfahrende durchgesetzt werden, wenn von ihnen eine Gefährdung ausgeht.