Feueranlassen und Rauchen im Wald wieder untersagt
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat mit sofortiger Wirkung eine erneute Waldbrandverordnung erlassen: Im gesamten politischen Bezirk ist ab dem heutigen 13. Juli 2026 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich untersagt. Als Gefährdungsbereich werden in der Verordnung alle waldnahen Flächen bezeichnet, unabhängig von der jeweiligen Kulturgattung.
Die Maßnahme reagiert auf die weiterhin vorhandene Trockenheit und eine erhöhte Brandgefahr. Bereits Anfang April war im Bezirk eine Waldbrandverordnung verhängt worden; die jetzige Verfügung tritt bis auf Weiteres in Kraft.
Konkrete Vorfälle als Hintergrund
Als unmittelbarer Kontext nennt die Behörde jüngste Einsätze: Am vergangenen Wochenende bekämpften Feuerwehren in Kärnten unter anderem einen Stallbrand in St. Oswald (Gemeinde Bad Kleinkirchheim) sowie einen Waldbrand in der Gemeinde Rangersdorf. Beim Brandeinsatz in St. Oswald seien laut Polizei Tiere verendet und Personen verletzt worden. Solche Vorfälle unterstreichen die Gefährdungslage und die Notwendigkeit strenger Maßnahmen.
Rechtsfolgen und Strafen
Die Verordnung sieht empfindliche Sanktionen vor: Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Die rechtlich festgelegten Obergrenzen lauten:
- Geldstrafe: bis zu 7.270 Euro
- Freiheitsstrafe: bis zu vier Wochen
| Verstoß | Mögliche Folge |
|---|---|
| Offenes Feuer im Wald/Gefährdungsbereich | bis zu 7.270 € oder bis zu 4 Wochen Haft |
| Rauchen in Wald oder Gefährdungsbereich | gleiche Sanktionen |
Was das für Anrainer und Besucher bedeutet
Für Bewohner, Wanderer, Camper, Land- und Forstwirte im Bezirk heißt das: Keine Lagerfeuer, keine Grillfeuer im freien Gelände, kein offenes Feuer auf waldnahen Flächen und kein Rauchen in den betroffenen Bereichen. Auch scheinbar harmlose Aktivitäten können bei Trockenheit rasch zu Brandausbruch führen. Wer in landwirtschaftlichen oder beruflichen Zusammenhängen mit offenen Flammen arbeitet, sollte Vorsicht walten lassen und sich über mögliche Ausnahmegenehmigungen bei der Bezirkshauptmannschaft informieren.
Praktische Hinweise und Verhaltensempfehlungen
- Informieren Sie sich vor Aufenthalten in Waldgebieten über die aktuelle Lage und örtliche Schilder.
- Vermeiden Sie offenes Feuer, Grillen oder Rauchen in und nahe dem Wald.
- Bei Sichtung von Rauch oder Feuer sofort Feuerwehr unter der lokalen Notrufnummer alarmieren.
- Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: Betriebsabläufe so anpassen, dass Funkenflug und offenes Feuer vermieden werden.
Die Verordnung bleibt vorerst bis auf Weiteres bestehen; Änderungen oder Aufhebungen werden von der Bezirkshauptmannschaft bekanntgegeben. Angesichts der jüngsten Brandeinsätze appellieren die Einsatzkräfte an die Bevölkerung, die Auflagen ernst zu nehmen und damit zur Verhinderung weiterer Schäden beizutragen.