Behörde ordnet Sicherungsmaßnahmen an
Am Unteren Stadtplatz in Schärding laufen derzeit Arbeiten an einem historischen Wohn- und Geschäftsgebäude, weil die Baubehörde einen akuten Gefahrenzustand festgestellt hat. Zwei Kräne vor dem Haus sind weithin sichtbar und zeigen, dass die Stadt als Behörde erster Instanz eingeschritten ist, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden.
Bei einem schweren Unglück im September 2024 war in demselben Gebäude eine Gewölbedecke eingestürzt; dabei kamen zwei syrische Arbeiter ums Leben. Seither war der Hauseigentümer wiederholt aufgefordert worden, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Laut Stadt wurden diese Aufforderungen jedoch nicht umgesetzt, sodass die Behörde jetzt tätig werden musste.
„Innen, wo die Decke eingestürzt ist, sind immer noch große Sprünge vorhanden. Der Statiker hat gesagt, dass hier Gefahr in Verzug ist.“
Das Zitat stammt vom Bürgermeister Günter Streicher (SPÖ), der erklärte, dass die Sanierung nun „vom Dach nach unten“ erfolgen werde, damit die akute Gefährdung beseitigt ist und die Baubehörde nicht länger eingreifen muss.
Konkrete Auswirkungen für Anrainer
- Zwei Nachbargebäude sind in ihrer Substanz bedroht; bereits wurden zwei Wohnungen geräumt.
- Die Stadt hat die Arbeiten angeordnet, um eine weitere Gefährdung von Passantinnen, Bewohnern und Einsatzkräften zu verhindern.
- Die entstehenden Kosten werden nach Abschluss der Sicherungsarbeiten dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Laut Kostenvoranschlag belaufen sich die geschätzten Aufwendungen auf rund 400.000 Euro. Die Stadt plant, diese Summe nach Abschluss der Maßnahmen vom Hauseigentümer einzufordern.
Rechtliche Folgen des Unglücks 2024
Im Zusammenhang mit dem Einsturz vor fast zwei Jahren wurden bereits strafrechtliche Entscheidungen getroffen: Der Hauseigentümer und ein involvierter Zimmerer wurden wegen grob fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt. Die Anklage stellte fest, dass notwendige Absicherungsmaßnahmen unterlassen worden waren.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Vorfall | Einsturz einer Gewölbedecke (September 2024) |
| Todesopfer | 2 Arbeiter |
| Verurteilte | Hauseigentümer, Zimmerer (grob fahrlässige Tötung) |
| Aktuelle Maßnahme | Sicherung/Sanierung angeordnet |
| Kostenvoranschlag | 400.000 Euro |
Für die Bevölkerung bedeuteten diese Maßnahmen zunächst Einschränkungen rund um den Unteren Stadtplatz: Durch Sicherungsarbeiten kann es zu zeitweisen Verkehrs- und Zugangsbehinderungen kommen. Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Häuser wurden bereits informiert und jene zwei betroffenen Wohnungen geräumt.
Die Entscheidung der Stadt zeigt, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit nicht allein bei Eigentümern verbleibt, wenn diese ihrer Pflicht zur Erhaltung baulicher Substanz nicht nachkommen. Die Maßnahme soll sowohl Gefahren für die Öffentlichkeit abwenden als auch Folgeschäden an Nachbarobjekten begrenzen. Wie lange die Arbeiten dauern und in welchem Umfang weitere Räumungen notwendig werden, hängt vom Befund des Statikers und dem Fortgang der Sicherungsarbeiten ab.
Die Stadt hat angekündigt, die Kosten nach Abschluss geltend zu machen. Für Betroffene vor Ort empfiehlt es sich, Hinweise der Stadtverwaltung und der Einsatzkräfte zu beachten sowie bei Fragen direkt die Baubehörde der Stadt Schärding zu kontaktieren.