Ein Softwarefehler hat in Baden-Württemberg landesweit zu falschen Abiturzeugnissen geführt. Nach Angaben des Kultusministeriums wurden bei knapp 100 Abiturientinnen und Abiturienten fehlerhafte Zeugnisse ausgestellt; in etwa 70 Fällen wirkt sich der Fehler direkt auf die Abiturdurchschnittsnote aus. Betroffen sind demnach 54 Schulen.
Was passiert ist
Ursache ist laut Ministerium ein Programmierfehler in der Verwaltungssoftware „Winprosa“ des Anbieters cmh. Die landeseigene Schulsoftware war demnach nicht betroffen. In den meisten Fällen wurde der Schnitt fälschlicherweise zu gut berechnet; die Abweichungen bewegen sich überwiegend im Bereich von ein oder zwei Zehnteln.
"Das Abitur gilt laut Ministerium trotzdem in allen Fällen als bestanden."
Die betroffenen Schulen sammeln derzeit die fehlerhaften Zeugnisse ein, um Korrekturen vorzunehmen. Das Kultusministerium steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit dem Wissenschaftsministerium, um "pragmatische Lösungen" für das laufende Bewerbungsverfahren zu finden und Nachteile bei der Studienplatzvergabe zu vermeiden. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollen über ihre Schulen Zugang zu einer direkten Anlaufstelle erhalten.
Konsequenzen und Folgen
Aus dem Vorgehen der Landesbehörden ergeben sich unmittelbar zwei Punkte von praktischer Bedeutung für Betroffene und ihre Familien:
- Bei bereits eingereichten Bewerbungen zu Universitäten oder Fachhochschulen könnte sich die Rangordnung der Bewerberinnen und Bewerber verschieben. Das Ministerium bemüht sich nach eigenen Angaben um Lösungen, um Nachteile zu verhindern.
- Die Landesregierung plant, die Softwarenutzung zu vereinheitlichen: Künftig sollen alle öffentlichen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für die Kursstufe und das Abitur verpflichtend die offizielle Software des Landes verwenden.
Für Schulen bedeutet das neben organisatorischem Aufwand auch die Notwendigkeit, die Dokumentation und Prüfprozesse zu überprüfen. Für die Betroffenen ist zudem relevant, dass das fehlerhafte Zeugnis nicht automatisch das Bestehen der Reifeprüfung infrage stellt.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte sollten folgende Schritte beachten:
- Kontaktieren Sie Ihre Schule, um zu klären, ob Ihr Zeugnis betroffen ist und welche Fristen für Korrekturen gelten.
- Bewahren Sie vollständige Nachweise über eingereichte Bewerbungen und Fristen auf, damit Änderungen an Notendurchschnitten gegenüber Vergabestellen nachvollziehbar bleiben.
- Nutzen Sie die von Schulen eingerichteten Anlaufstellen, um direkte Auskünfte zu erhalten und mögliche Auswirkungen auf Zulassungen prüfen zu lassen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Betroffene Abiturienten | rund 100 |
| Fälle mit Einfluss auf Durchschnittsnote | etwa 70 |
| Betroffene Schulen | 54 |
Die Meldung betrifft direkt Baden-Württemberg. Für den Bezirk Baden ist die Nachricht dennoch relevant, weil auch hier Schülerinnen und Schüler oder deren Angehörige von grenzüberschreitenden Bewerbungsverfahren, Studienplätzen und Vergaberegeln betroffen sein können, wenn sie sich an deutschen Hochschulen bewerben. Zentral bleibt: Das Kultusministerium betont, dass das Abitur in allen bekannten Fällen als bestanden gilt, und es sollen Lösungen gesucht werden, um Nachteile für Bewerbende zu vermeiden.