Stand der Dinge
In Obsteig ist ein erneut eingelangtes Bauansuchen für einen größeren Geflügelstall Auslöser für neuen Streit zwischen Anrainern, Gemeinde und Bauwerber. Die Causa begleitet die Gemeinde schon länger: Ein früheres Ansuchen und die zunächst positive Widmung des Gemeinderats waren heftig umstritten, der Fall ging bis zum Verfassungsgerichtshof, der die Widmung aufgehoben hat. Seither gilt das betroffene Grundstück als „weißer Fleck“, also eine Fläche ohne Widmung, für deren weitere Behandlung die Gemeinde zuständig wäre.
Was bis jetzt passiert ist
Die Vorgeschichte enthält einige zentrale Eckpunkte, die auch für die jetzige Situation wichtig bleiben: Bewohner des landwirtschaftlich geprägten Weilers Wald protestierten schon gegen den bestehenden Stall des Bauwerbers und lehnten eine Ausweitung zu einer größeren Geflügelfarm mit tausenden Puten ab. Laut Quelle wurden bereits mehrere Verfahrensinstanzen durchlaufen; schließlich gab der Verfassungsgerichtshof der Widmung eine Absage.
Nach dem Gerichtsentscheid erklärte das Land die Angelegenheit zur Sache der Kommune. Die Gemeinde lehnte eine neuerliche Widmung ab. Der Bauwerber startete dennoch einmal einen Bau, woraufhin Bezirkshauptfrau Eva Loidhold damals mahnte, dies erfolge „auf eigene Gefahr“, da das Verfahren noch schwebend war. Am 10. Juni dieses Jahres zog der Bauwerber sein Ansuchen zurück, was ihm die Möglichkeit eines neuerlichen Einbringens offenhielt. Nun ist ein neues Ansuchen im Gemeindeamt eingelangt und liegt bei Bürgermeister Erich Mirth als zuständiger Bauinstanz zur Entscheidung.
„Beim ersten schnellen Drüberschauen ist das Bauansuchen dasselbe wie beim ersten Mal“, sagt Bürgermeister Erich Mirth.
Verfahren und nächste Schritte
Der Bürgermeister hat angekündigt, das aktuelle Ansuchen wie jedes andere zu behandeln. Zuvor werden jedoch Gutachten eingeholt: Aus der Quelle geht hervor, dass noch die Stellungnahmen der Landesstelle für Brandverhütung und eines hochbautechnischen Sachverständigen ausstehen. Erst nach Vorliegen dieser Gutachten und der üblichen Prüfungen kann die Gemeinde formell entscheiden.
- Anrainerprotest: Großer Widerstand der Bewohner des Weilers Wald gegen Ausweitung der Geflügelhaltung.
- Rechtslage: Widmung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, Grundstück gilt nun als "weißer Fleck".
- Verfahrensstatus: Neues Ansuchen liegt beim Bürgermeister; Gutachten sind ausständig.
Was das für die Menschen in Obsteig bedeutet
Für Anrainer geht es nicht nur um einen einzelnen Stall, sondern um Fragen von Lärm, Geruch, Verkehr und Landschaftsschutz in einem ortstypischen Umfeld. Die Entscheidung der Gemeinde hat Auswirkungen auf den künftigen Charakter des Weilers Wald: Eine erneute Widmung würde die bauliche Nutzung längerfristig festlegen, eine Ablehnung dagegen lässt die Fläche weiterhin ungewidmet und offen für andere Lösungen.
| Datum / Ereignis | Bemerkung |
|---|---|
| Vor dem ersten Ansuchen | Anrainer protestieren gegen Ausbau der Geflügelhaltung |
| Verfassungsgerichtshof | Widmung wurde aufgehoben – Grundstück wird zum "weißen Fleck" |
| 10. Juni | Bauwerber zieht Ansuchen zurück; Möglichkeit zur Neuerung bleibt |
| 28. Juli | Erneutes Bauansuchen eingelangt; Bürgermeister prüft |
Konkrete Kosten, Zeitpläne oder das genaue Ausmaß des neu beantragten Stalls werden in der vorliegenden Quelle nicht angegeben. Entscheidend bleibt, dass die Gemeinde auf Basis fachlicher Gutachten und der gesetzlichen Vorgaben zu entscheiden hat. Für die Nachbarschaft bedeutet das: weiterhin aufmerksam verfolgen, Fristen und Einwendungsmöglichkeiten prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte setzen.
Die Redaktion wird über die Entscheidung der Gemeinde und die eingehenden Gutachten berichten, sobald diese vorliegen.