Ein Spielplatz, der im Frühjahr aus einer Wohnsiedlung entfernt worden war und damit vor allem bei Kindern und Eltern für Unmut sorgte, bekommt noch in diesem Jahr einen Ersatzstandort. Die Stadt hat gemeinsam mit beteiligten Stellen eine Lösung gefunden: Auf einem Grundstück der Pfarre wird eine öffentlich zugängliche Anlage errichtet, die allen Familien offenstehen soll.
Wie es zum Abbau kam
Der ursprünglich genutzte Spielplatz gehörte einer Wohnbaugenossenschaft und war formal als Privatfläche für die Mieter der angrenzenden Wohnanlage vorgesehen. Trotzdem nutzten auch Kinder aus der Nachbarschaft die Spielgeräte. Das führte laut Bericht zu Anrainerbeschwerden, anhaltenden Diskussionen und schließlich dazu, dass die Geräte abgebaut und die Fläche planiert wurden. Viele Familien in der Siedlung verloren dadurch ohne Vorwarnung einen beliebten Treffpunkt zum Spielen und Toben.
Neuer Standort und Verantwortung der Stadt
Für den Ersatzstandort steht nun ein 490 Quadratmeter großes Grundstück der Pfarre zur Verfügung. Die EBSG unterstützt das Projekt durch ein Baurecht und stellt einen Teil der Fläche bereit. Die Stadt übernimmt die Errichtung und Gestaltung der Spielanlage.
„Für uns war klar, dass die Kinder nicht die Leidtragenden dieser Entwicklung sein dürfen. Deshalb haben wir unmittelbar nach dem Abbau begonnen, nach einer Lösung zu suchen“,
so Bürgermeister Thomas Steiner, der die Initiative der Stadt betont.
Planung, Flächenaufteilung und Zeitplan
Die Bauarbeiten laufen bereits; die Eröffnung des neuen Spielplatzes ist für September geplant. Von der Gesamtfläche sollen rund 155 Quadratmeter als Spielfläche gestaltet werden, während der Rest als großzügige Grün- und Aufenthaltsfläche erhalten bleibt. Damit bleibt Raum für Aufenthalt, Begegnung und Bewegung auch außerhalb der direkten Spielgeräte.
- Gesamtfläche: 490 m² (Pfarregrundstück)
- Spielfläche: 155 m²
- Öffnung: geplant im September
- Träger: Stadt übernimmt Bau und Gestaltung
Eltern und Anrainer können künftig also wieder mit einem zugänglichen sowie rechtlich unproblematischen Spielangebot rechnen. Die öffentliche Zugänglichkeit reduziert zudem Konfliktpotenzial, das zuvor aus der Nutzung einer privat vorgesehenen Fläche entstanden war.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Grundstückseigentümer | Pfarre |
| Bereitsteller/Baurecht | EBSG |
| Bauliche Verantwortung | Stadt |
Praktisch bedeutet das für Familien: Schon im Spätsommer steht wieder ein Spielort zur Verfügung, der nicht auf einzelne Wohnparteien beschränkt ist. Die kombinierte Gestaltung aus Spiel- und Freifläche kann zudem zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bieten — von Treffen im Freien bis zu Bewegungsangeboten für Kleinkinder.
Die Entscheidung zeigt, wie kommunale Verantwortung und Kooperation mit kirchlichen oder genossenschaftlichen Stellen in der Stadtverwaltung genutzt werden können, um Konflikte zu entschärfen und Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Für die nächsten Wochen bleibt abzuwarten, welche Spielgeräte ausgewählt werden und wie die Zugangsregelungen konkret ausgestaltet sind; die Stadtverwaltung hat die Bauarbeiten bereits begonnen.