Das für 7. und 8. August geplante "Alter Ego"-Festival auf der Trabrennbahn in Wels wurde wenige Tage vor Beginn abgesagt. Die kurzfristige Absage trifft vor allem junge Konzertbesucherinnen und -besucher sowie Eltern, die bereits Karten für die Veranstaltung erworben haben. Aus den bislang verfügbaren Informationen geht hervor, dass auf der Webseite des Veranstalters keine offiziellen Hinweise zur Absage veröffentlicht sind und der Ticketverkauf gestoppt wurde.
Rechtliche Lage und Fristen
Die Arbeiterkammer Oberösterreich macht in einer Stellungnahme deutlich, dass Käuferinnen und Käufer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises haben. Betroffene sollten die Erstattung beim Veranstalter geltend machen und dies möglichst rasch tun:
- Die Rückforderung ist beim Veranstalter zu stellen.
- Die AK empfiehlt, die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen.
- Eine Verschiebung auf 2027 muss von den Ticketinhabern nicht akzeptiert werden.
"Rechtlich ist klar: Durch die Absage haben jene, die bereits Tickets erworben haben, den Anspruch auf Rückerstattung der Kosten", erklärt die Arbeiterkammer.
Wer ist Ansprechpartner?
Als Veranstalter wurde die AEF GmbH mit Sitz in Krenglbach genannt. Der Ticketverkauf lief über die Firma Tickethead GmbH in Wien, die auf ihrer Homepage weiterhin aktualisierte Informationen verspricht. Konkrete Auskünfte zur Abwicklung der Rückerstattung waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung weder auf der Veranstalter-Webseite noch auf anderen offiziellen Kanälen zu finden.
Die Arbeiterkammer bietet Betroffenen Unterstützung an. Kontaktmöglichkeiten laut AK Oberösterreich:
| Kontakt | Adresse / Telefonnummer |
|---|---|
| konsumentenschutz@akooe.at | |
| Telefon | 050 / 6906-2 |
Was tun, wenn der Veranstalter zahlungsunfähig ist?
Die AK weist darauf hin, dass im Fall mangelnder Finanzmittel beim Veranstalter das Risiko besteht, dass nicht alle Käuferinnen und Käufer den Kaufpreis zurückerhalten. Besonders betroffen wären damit viele jüngere Konsumentinnen und Konsumenten, die Tickets im Vorverkauf erworben haben. In solchen Fällen ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren (Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Tickets) und Kontakt mit der AK aufzunehmen.
Praktische Hinweise für Betroffene
- Beschwerden und Erstattungsanträge schriftlich stellen und Kopien sichern.
- Fristen einhalten: Erstattung so bald wie möglich, AK nennt 14 Tage als Richtwert für die Geltendmachung.
- Bei Zahlung per Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister prüfen, ob eine Rückbuchung möglich ist.
- Bei fehlender Reaktion des Veranstalters sofort die Arbeiterkammer kontaktieren.
Für viele Jugendliche und Familien in Wels und Umgebung bedeutet die Absage nicht nur enttäuschte Vorfreude, sondern potenziell auch finanziellen Aufwand. Die AK Oberösterreich steht laut eigenen Angaben für Fragen zur Verfügung und unterstützt beim weiteren Vorgehen.