Freispruch nach kontroversem Einsatz eines Bolzenschussgeräts
Ein Landesgericht hat am Dienstag vier Männer im Verfahren um das Ende eines verletzten Katers freigesprochen. Die Angeklagten hatten erklärt, das Tier schwer verletzt am Straßenrand gefunden und mit dem Ziel, sein Leiden zu beenden, getötet zu haben. Das Gericht folgte dieser Darstellung und stellte fest, dass der Tatbestand der mutwilligen Tötung nicht erfüllt sei.
Gutachten legt zentrale Unsicherheit offen
Entscheidend für die rechtliche Würdigung war ein veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten. Danach sei plausibel, dass das Tier bereits schwer verletzt aufgefunden worden sei und die Beschuldigten gemeinsam den Entschluss gefasst hätten, es zu erlösen. Bei dem Tötungsvorgang setzte einer der Angeklagten, ein ausgebildeter Metzger, einen Schuss mit einem Bolzenschussapparat und anschließend einen Messerschnitt, um den als bewusstlos Beurteilten zu töten.
„Ausgehend davon, dass der von den Angeklagten beabsichtigte Zweck der Tötung des bereits schwer verletzt aufgefundenen Katers die Beendigung seines Leidens war, sah das Gericht den Tatbestand der Mutwilligkeit des Tötens als nicht erfüllt an“
Nach dem Schuss zeigte der Kater jedoch unkontrollierte Zuckungen. Das Gutachten führt diese Bewegungen als reflexartige Muskelkrämpfe an, gesteuert vom Rückenmark und Hirnstamm, und nicht zwingend als Zeichen von Schmerz oder Bewusstsein. Daher konnte nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob das Tier nach dem Bolzenschuss noch Schmerz empfand.
Reaktionen und Folgen
Vor dem Gerichtsgebäude hatten Tierschützerinnen härtere Strafen bei Tierquälerei gefordert. Die Entscheidung des Gerichts ist bereits rechtskräftig; es wurden vier Freisprüche erteilt. Die Urteilsbegründung betont die Unsicherheit medizinischer Erkenntnisse in Bezug auf das Bewusstseins- und Schmerzempfinden unmittelbar nach einem Bolzenschuss.
Offene Fragen bleiben jedoch: Zum einen, ob der Einsatz des Bolzenschussapparats sachgerecht erfolgte — das Gericht hält das wegen der beobachteten Zuckungen für unwahrscheinlich — und zum anderen, welche rechtlichen oder praktischen Konsequenzen sich aus der Feststellung ergeben, dass medizinische Sachverständigenaussagen für die strafrechtliche Bewertung entscheidend sind.
Der Fall zeigt die Spannungsfelder zwischen Tierschutz, praktischen Entscheidungen in Notsituationen und den Grenzen strafrechtlicher Verfolgbarkeit, wenn medizinische Gutachten keine eindeutige Aussage über Schmerzempfinden zulassen.
- 4 Angeklagte – Ergebnis: Freispruch
- Schlüsselbegründung: Unsicherheit über Schmerzempfinden nach Bolzenschuss
- Öffentliche Reaktion: Forderungen nach strengeren Regeln bei Tierquälerei
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Gericht | Landesgericht |
| Verfahrensausgang | 4 rechtskräftige Freisprüche |
| Zentraler Beweis | Veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten |