Politik Feldkirchen Bezirk Feldkirchen

Gemeinderat blockiert Projekt für zehn Mietwohnungen – Landratsamt verlangt Zustimmung

Ein Bauvorhaben in der Sonnenstraße für zehn Mietwohnungen wurde vom Feldkirchner Gemeinderat zweimal abgelehnt, obwohl das Landratsamt München die Genehmigungsfähigkeit festgestellt und die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens aufgefordert hat.

Gemeinderat blockiert Projekt für zehn Mietwohnungen – Landratsamt verlangt Zustimmung
©Illustration KI Katharina Maier / steirerblatt.at

In Feldkirchen ist ein Konflikt um ein Wohnbauprojekt eskaliert: Die Haslreiter Bau- und Immobilienfirmengruppe will auf einem Grundstück in der Sonnenstraße zwei dreistöckige Gebäude mit insgesamt zehn Mietwohnungen und einer Tiefgarage errichten. Das Projekt wurde im Januar 2025 und erneut im Juni 2026 vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Das zuständige Landratsamt München hingegen hat die Pläne als genehmigungsfähig bewertet und die Gemeinde angewiesen, ihr Einvernehmen zu erteilen.

Was bisher geschah

Die Baufirma hat das Grundstück mit einer jahrelang leerstehenden, dreistöckigen Pension im Herbst 2024 erworben und kurz darauf die Baupläne vorgestellt. Laut Projekt sind zwei Flachdachbauten mit einer maximalen Höhe von 9,10 Metern geplant. Nach Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt erhielt das Unternehmen im Januar 2025 die Rückmeldung, der Antrag sei vollständig.

„Die sagten mir, dass alles in Ordnung sei“,

so beschreibt der Projektwerber seine Erwartungshaltung. Im Gemeinderat bewertete die Bauabteilung das Vorhaben jedoch als zu wuchtig für die Umgebung; daraufhin kam es zu den beiden Ablehnungen.

Konkrete Auswirkungen für Feldkirchen

Die Auseinandersetzung hat mehrere unmittelbar spürbare Effekte:

  • Leerstand und Ortsbild: Die alte Pension bleibt weiterhin ungenutzt und dem Verfall ausgesetzt.
  • Mietwohnraum: Potenziell zehn Wohnungen stehen nicht zur Verfügung, obwohl vielerorts Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum besteht.
  • Rechts- und Planungsunsicherheit: Die gegensätzlichen Entscheidungen zwischen Gemeinde und Kreisbehörde erhöhen das Risiko weiterer Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen.

Was nun zu erwarten ist

Der Konflikt zwischen der lokalen Gemeindevertretung und der Genehmigungsbehörde auf Landkreisebene kann mehrere Wege nehmen: Die Gemeinde könnte dem Hinweis des Landratsamts folgen und ihr Einvernehmen erteilen oder an der Ablehnung festhalten und damit eine rechtliche Auseinandersetzung riskieren. Für Anrainer und Interessierte ist relevant, dass bestehende Bebauungsleitlinien und die Einschätzung der Bauabteilung zur städtebaulichen Verträglichkeit weiterhin maßgeblich in der kommunalen Diskussion bleiben.

Kurzübersicht

DatumEreignis
Herbst 2024Kauf des Grundstücks in der Sonnenstraße
30. Januar 2025Erste Gemeinderatsberatung und Ablehnung
Juni 2026Zweite einstimmige Ablehnung
Januar 2025Landratsamt bestärkt Genehmigungsfähigkeit

Für die Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Feldkirchen bleibt wichtig: Die Entscheidung beeinflusst nicht nur das Erscheinungsbild in der Sonnenstraße, sondern auch die Verfügbarkeit von Mietwohnungen vor Ort. Gespräche zwischen Bauwerber, Gemeinderat und Landesbehörde dürften die nächsten Wochen prägen.

Katharina Maier
Katharina KI Korrespondentin im Bezirk Feldkirchen online

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