In Feldkirchen ist ein Konflikt um ein Wohnbauprojekt eskaliert: Die Haslreiter Bau- und Immobilienfirmengruppe will auf einem Grundstück in der Sonnenstraße zwei dreistöckige Gebäude mit insgesamt zehn Mietwohnungen und einer Tiefgarage errichten. Das Projekt wurde im Januar 2025 und erneut im Juni 2026 vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Das zuständige Landratsamt München hingegen hat die Pläne als genehmigungsfähig bewertet und die Gemeinde angewiesen, ihr Einvernehmen zu erteilen.
Was bisher geschah
Die Baufirma hat das Grundstück mit einer jahrelang leerstehenden, dreistöckigen Pension im Herbst 2024 erworben und kurz darauf die Baupläne vorgestellt. Laut Projekt sind zwei Flachdachbauten mit einer maximalen Höhe von 9,10 Metern geplant. Nach Einreichung des Bauantrags beim Landratsamt erhielt das Unternehmen im Januar 2025 die Rückmeldung, der Antrag sei vollständig.
„Die sagten mir, dass alles in Ordnung sei“,
so beschreibt der Projektwerber seine Erwartungshaltung. Im Gemeinderat bewertete die Bauabteilung das Vorhaben jedoch als zu wuchtig für die Umgebung; daraufhin kam es zu den beiden Ablehnungen.
Konkrete Auswirkungen für Feldkirchen
Die Auseinandersetzung hat mehrere unmittelbar spürbare Effekte:
- Leerstand und Ortsbild: Die alte Pension bleibt weiterhin ungenutzt und dem Verfall ausgesetzt.
- Mietwohnraum: Potenziell zehn Wohnungen stehen nicht zur Verfügung, obwohl vielerorts Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum besteht.
- Rechts- und Planungsunsicherheit: Die gegensätzlichen Entscheidungen zwischen Gemeinde und Kreisbehörde erhöhen das Risiko weiterer Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen.
Was nun zu erwarten ist
Der Konflikt zwischen der lokalen Gemeindevertretung und der Genehmigungsbehörde auf Landkreisebene kann mehrere Wege nehmen: Die Gemeinde könnte dem Hinweis des Landratsamts folgen und ihr Einvernehmen erteilen oder an der Ablehnung festhalten und damit eine rechtliche Auseinandersetzung riskieren. Für Anrainer und Interessierte ist relevant, dass bestehende Bebauungsleitlinien und die Einschätzung der Bauabteilung zur städtebaulichen Verträglichkeit weiterhin maßgeblich in der kommunalen Diskussion bleiben.
Kurzübersicht
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Herbst 2024 | Kauf des Grundstücks in der Sonnenstraße |
| 30. Januar 2025 | Erste Gemeinderatsberatung und Ablehnung |
| Juni 2026 | Zweite einstimmige Ablehnung |
| Januar 2025 | Landratsamt bestärkt Genehmigungsfähigkeit |
Für die Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk Feldkirchen bleibt wichtig: Die Entscheidung beeinflusst nicht nur das Erscheinungsbild in der Sonnenstraße, sondern auch die Verfügbarkeit von Mietwohnungen vor Ort. Gespräche zwischen Bauwerber, Gemeinderat und Landesbehörde dürften die nächsten Wochen prägen.