Eltern suchen juristische Klärung nach dramatischem Vorfall
Die Familie Zettel aus Feldkirchen-Westerham hat am Landgericht Traunstein Klage gegen das Romed-Klinikum Rosenheim sowie gegen eine Kinderärztin der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis am Klinikum eingereicht. Nach Angaben der Eltern erlitt ihr Sohn im Januar 2024 einen Atem- und Herzstillstand, der eine schwere, bleibende Hirnschädigung zur Folge hatte. Seither ist der Bub, mit Familienangaben zufolge heute neun Jahre alt, schwerstbehindert.
Was die Eltern vorbringen
Die Zettels machen geltend, dass medizinische Fehler oder Unterlassungen im Klinikum den Kreislaufzusammenbruch nicht verhindert hätten. Nach Schilderung der Familie war der Junge zuvor mit Symptomen eines grippalen Infekts und wiederholten Atemproblemen vorstellig. Trotz verabreichter Medikamente sei die Familie nach Hause geschickt worden; wenig später kam es zum lebensbedrohlichen Ereignis.
„Uns geht es vor allem auch darum, dass Fehler schonungslos aufgedeckt werden, damit es anderen Eltern, die mit ihrem Kind ins Krankenhaus müssen, einmal besser ergeht, als uns“
Die Klage zielt nach Angaben der Eltern nicht nur auf Entschädigung, sondern auch auf Aufklärung und Vermeidung ähnlicher Fälle in der Zukunft. Die Familie betont, dass finanzielle Mittel notwendig seien, um die lebenslange Versorgung, Hilfsmittel und Betreuung des lebenslang schwerstbehinderten Kindes sicherzustellen.
Konkrete Folgen für Betroffene im Bezirk
Für Familien im Bezirk Feldkirchen sind zwei Aspekte besonders relevant: Zum einen berührt der Fall das Vertrauen in regionale Notfall- und Bereitschaftsversorgung; zum anderen zeigt er die langfristigen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, die mit lebenslanger Pflege verbunden sind. Betroffene Eltern können sich in ähnlichen Situationen an Sozial- und Behindertenberatungen wenden, um Ansprüche auf Leistungen und Unterstützung zu prüfen.
- Wer klagt: Eltern des betroffenen Kindes (Viktoria und Mike Zettel).
- Gegen wen: Romed-Klinikum Rosenheim und eine Kinderärztin der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis.
- Gegenstand: Vorwurf, eine Behandlung habe den Atem- und Herzstillstand nicht verhindert, der zur schweren Hirnschädigung führte.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Jänner 2024 | Atem- und Herzstillstand des Kindes |
| Juli 2026 | Klageeinreichung beim Landgericht Traunstein (laut Familie) |
Die Redaktion hat die Klinik und die beteiligten Stellen bisher nicht mit eigenen Stellungnahmen zitiert; das Verfahren wird nun voraussichtlich im Gericht weiter aufgearbeitet werden. Für Leserinnen und Leser in der Region bedeutet das: Gerichtliche Klärungen dieser Art können Standards und Abläufe in der regionalen Notfallmedizin verändern und sind von allgemeinem Interesse.
Weiterführende Hinweise: Betroffene Familien sollten bei rechtlichen Fragen spezialisierte Anwälte sowie unabhängige Beratungsstellen für Behinderten- und Sozialrecht kontaktieren. Ebenfalls sinnvoll ist die Dokumentation aller Behandlungsunterlagen und eine frühzeitige Informationssammlung zu möglichen Leistungen von Unfall-, Kranken- oder Sozialversicherungen.
Die Redaktion wird den Verlauf des Verfahrens beobachten und über wesentliche Entwicklungen berichten.