Der Freistädter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 6. Juli einstimmig die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung für zwei zentrale Parkflächen beschlossen: den Parkplatz beim ÖTB sowie den angrenzenden Parkplatz Linzer Straße/Am Stieranger gegenüber dem Hexenhäusl. Die Maßnahme soll im Herbst starten; die konkreten Regeln und Gebühren werden über den Sommer ausgearbeitet und rechtzeitig bekanntgegeben.
Warum die Stadt Gebührenerhebung plant
Hintergrund der Entscheidung sind die strengen haushaltspolitischen Vorgaben, die für die Stadtgemeinde seit dem Eintritt in den Härteausgleich gelten. Die Kommune musste freiwillige Ausgaben deutlich reduzieren. Um die wichtigen Parkflächen für die Allgemeinheit zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen Einnahmen zu erzielen, wird nun eine geregelte Bewirtschaftung eingeführt.
„Es ist gelungen, den ÖTB-Parkplatz für weitere fünf Jahre zu sichern und damit wichtige Parkflächen für die Bevölkerung zu erhalten“,
so Bürgermeister Christian Gratzl in der Beschlussvorlage. Er betont zugleich, dass zur finanziellen Absicherung moderate, bürgerfreundliche Regeln geplant sind.
Was konkret beschlossen wurde
Der Gemeinderat fasste neben dem Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung auch den Vertrag, mit dem die Nutzung der ÖTB‑Wiese als öffentliche Parkfläche für weitere fünf Jahre gesichert wurde. Diese Fläche dient seit 2021 als Ersatz für Stellplätze, die durch einen Hotelbau weggefallen sind.
- Betroffene Flächen: ÖTB‑Parkplatz und Parkplatz Linzer Straße/Am Stieranger
- Zeithorizont: Beginn der Bewirtschaftung im Herbst; Ausgestaltung über den Sommer
- Ziele: Sicherung der Parkflächen, Haushaltskonsolidierung, moderate Gebühren
| Parkplatz | Status | Geplanter Start |
|---|---|---|
| ÖTB‑Parkplatz | Weiterbetrieb vereinbart (5 Jahre) | Herbst |
| Linzer Straße/Am Stieranger | Parkraumbewirtschaftung beschlossen | Herbst |
Was das für die Bewohnerinnen und Besucher bedeutet
Für Pendler, Anrainer und Besucher des Stadtzentrums bedeutet die Umstellung, dass bislang kostenfrei verfügbare Stellplätze künftig zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig sein können. Die Stadt kündigt an, dass die Regelungen maßvoll und bürgerfreundlich ausfallen sollen; Details zu Gebühren, Dauerregelungen oder möglichen Ausnahmen stehen noch aus und werden vor Inkrafttreten kommuniziert.
Die Entscheidung erklärt sich auch aus der Notwendigkeit, Ausgaben zu reduzieren: Diesselbe Haushaltslage hat die Gemeinde gezwungen, die sogenannten freiwilligen Ausgaben drastisch zu senken. Durch die künftigen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung will die Stadt freibleibende Haushaltsmittel entlasten und zugleich die vorhandenen Parkflächen sichern.
Für Betroffene empfiehlt es sich, die Veröffentlichungen der Stadtgemeinde und die angekündigten Informationen in den kommenden Wochen zu verfolgen. Sobald die Details feststehen, werden Hinweise zu Gebühren, Automaten, digitalen Bezahlmöglichkeiten und möglichen Bewohnerregelungen erwartet.
Die Beschlüsse betreffen ausschließlich die genannten Parkflächen; etwaige Änderungen weiterer Parkzonen wurden in der Sitzung nicht ausgewiesen.