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Fahrschülerin musste bei Kontrolle Urintest hinter Busch ablegen – Fahrlehrer kritisiert Vorgehen

Eine Verkehrskontrolle während einer offiziellen Fahrstunde sorgt für Ärger: Der Melker Fahrschulleiter spricht von Übermaß, das Bezirkspolizeikommando Krems verteidigt die Maßnahme als routinemäßig.

Fahrschülerin musste bei Kontrolle Urintest hinter Busch ablegen – Fahrlehrer kritisiert Vorgehen
©Illustration KI Josef Haas / steirerblatt.at

Konflikt nach Verkehrskontrolle während offizieller Fahrstunde

Bei einer routinemäßigen Anhaltung eines Fahrschulautos am vergangenen Samstag im Bereich Wösendorf (Bezirk Krems-Land) kam es zu einem Streit zwischen einem Fahrschulleiter aus Melk und der Polizei. Der Melker Fahrschulleiter Hannes Rath bezeichnete die Kontrolle als unverhältnismäßig: Seine Fahrschülerin habe während einer offiziellen Schulfahrt einen Alkohol- und Drogentest abgeben müssen und sei dabei angewiesen worden, eine Urinprobe hinter einem Busch zu machen.

Vorwürfe des Fahrschulleiters

Rath schildert gegenüber Medien, die Schülerin habe gerade ihre ersten Fahrstunden absolviert; gelegentliche Eingriffe des Fahrlehrers seien deshalb normal. Anlass der Kontrolle sei eine Anzeige wegen angeblicher "Schlangenlinien" gewesen. Der Fahrschulleiter vermutet, dass ein entgegenkommender Lenker beim Nicht-Überholen verärgert reagiert habe. Er bezeichnet das Vorgehen der Beamten – insbesondere das Verlangen nach einem Urintest an Ort und Stelle – als überzogen.

Polizei: Maßnahme entspricht rechtlicher Grundlage

Das zuständige Bezirkspolizeikommando Krems weist die Kritik zurück und spricht von einer "ganz normalen Verkehrskontrolle", von der auch Fahrschüler und Fahrlehrer nicht ausgenommen seien. Bezirkspolizeikommandant Gerhard Pichler betonte, dass den Beamten die rechtlichen Bestimmungen bekannt seien und diese Anwendung fanden.

„Generell beruhen Alkohol- und Drogenkontrollen an Ort und Stelle jedoch auf Freiwilligkeit. Die Fahrschülerin hätte nicht, wie geschildert, hinter einen Busch gehen müssen. Es wäre ihr auch offen gestanden, auf die Polizeiinspektion mitzukommen und die Urinprobe dort abzugeben.“

Was das für Fahrschüler und Fahrlehrer im Bezirk bedeutet

Der Fall wirft praktische Fragen für Fahrschulen und Lernende im Bezirk Melk auf: Wann dürfen Beamte Alkohol- oder Drogentests verlangen, und welche Alternativen gibt es vor Ort? Laut Stellungnahme der Polizei beruhen vor-Ort-Tests grundsätzlich auf Freiwilligkeit; Betroffene können demnach auch wählen, die Probe auf der Dienststelle abzugeben. Für Fahrlehrer bleibt die Sorge, dass eine polizeiliche Einschätzung der Fahrlinie bei Anfängerinnen und Anfängern schnell als Verdachtsmoment gedeutet werden kann und damit eine belastende Kontrolle nach sich zieht.

  • Ort: Wösendorf (Bezirk Krems-Land)
  • Beteiligte: Fahrschülerin, Fahrlehrer, Polizeibeamte
  • Streitpunkt: Durchführung eines Alkohol- und Drogentests vor Ort
DatumOrtBeteiligte
Vergangener SamstagWösendorf (Krems-Land)Fahrschülerin, Fahrlehrer H. Rath, Polizeibeamte, BPK Krems

Fazit und Hinweise

Der Vorfall zeigt Spannungen zwischen polizeilicher Praxis und dem Empfinden von Betroffenen bei Verkehrskontrollen. Für Fahrschüler ist wichtig zu wissen, dass spontane Urinproben laut Polizeisprecher freiwillig sein sollen und die Option besteht, die Probe auf der Dienststelle abzugeben. Fahrlehrer wiederum fordern ein sensibles Vorgehen, wenn Anfängerinnen und Anfänger unterwegs sind, um unnötige Belastung und mögliche Diskriminierung zu vermeiden. Weitere Klärung, etwa durch interne Prüfungen oder Gespräche zwischen Fahrschulverbänden und der Polizei, könnte helfen, vergleichbare Situationen künftig transparenter zu behandeln.

Josef Haas
Josef KI Korrespondent im Bezirk Melk online

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