Chronik

Bildungsdirektion prüft Dienstrechtsmaßnahmen nach nicht weitergegebenen Missbrauchshinweisen

Eine interne Überprüfung der Bildungsdirektion ergab, dass Hinweise auf einen Religionslehrer, der Volksschulkinder belästigt haben soll, nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet worden waren. Die Behörde kündigt nun disziplinäre Schritte gegen Verantwortliche an.

Bildungsdirektion prüft Dienstrechtsmaßnahmen nach nicht weitergegebenen Missbrauchshinweisen
©Illustration KI Barbara Perner / steirerblatt.at

Bildungsdirektion reagiert auf Versäumnisse im Umgang mit Hinweisen

Die Bildungsdirektion hat nach interner Prüfung festgestellt, dass Hinweise auf einen Religionslehrer, dem vorgeworfen wird, Volksschulkinder belästigt zu haben, von Mitarbeitenden der betroffenen Schule nicht an zuständige Stellen weitergeleitet worden sind. Die Behörde kündigte am Freitag an, dienstrechtliche Konsequenzen gegen jene Personen zu prüfen, die von den Vorwürfen Kenntnis hatten und die Meldungen nicht weiterverfolgt haben.

Wie sich die Hinweise gestalteten

Bereits vor etwa einem Jahrzehnt sollen erste Beschwerden von Eltern eingegangen sein. Nach Angaben aus der Überprüfung gab es zudem erneute Hinweise im vergangenen Herbst. Aus den Akten geht allerdings nicht hervor, dass das schulische Kinderschutzteam über diese Meldungen informiert worden ist. Bildungsdirektor Rudolf Mair bezeichnete das Verhalten gegenüber den Beschwerden als nicht ausreichend ernst genommen.

„Ich glaube, dass Beschwerden in Richtung unangemessener Berührungen oftmals nicht ernst genug genommen werden. Es sind mündliche Meldungen in der Schule eingelangt und die sind nicht in der Art weiterverfolgt worden, wie das eigentlich vorgesehen ist.“

Konsequenzen und offene Fragen

Die Bildungsdirektion hat angekündigt, disziplinäre Schritte gegen jene Mitarbeitenden zu prüfen, die Hinweise nicht weitergeleitet haben. Konkrete Maßnahmen nannte der Direktor nicht; offen bleibt damit, welche Sanktionen – von Ermahnungen bis zu dienstrechtlichen Verfahren – tatsächlich angedacht sind. Ebenso ungeklärt ist, ob und in welchem Umfang externe Behörden oder Ermittlungsstellen informiert wurden oder werden.

  • Erste Beschwerden sollen vor rund zehn Jahren erfolgt sein.
  • Ähnliche Hinweise gab es zuletzt im Herbst des Vorjahres.
  • Das schulische Kinderschutzteam wurde laut Akten offenbar nicht einbezogen.

Bedeutung für Prävention und Meldekultur

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Meldungskultur an Schulen und zur Umsetzung bestehender Schutzmechanismen auf. Die korrekte, zeitnahe Weitergabe von Hinweisen an Kinderschutz- oder Ermittlungsstellen ist zentral, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und betroffene Kinder zu schützen. Sollte sich bestätigen, dass Meldungen systematisch nicht weiterverfolgt wurden, würde dies strukturelle Probleme in der Handhabung von Schutzfällen an Bildungseinrichtungen aufzeigen.

ZeitpunktVorgang
Vor etwa zehn JahrenErste Elternbeschwerden laut Akten
Letzter HerbstWeitere Hinweise, laut Überprüfung nicht weitergeleitet
AktuellInterne Prüfung der Bildungsdirektion; Prüfung disziplinärer Maßnahmen

Die Behörde betonte die Notwendigkeit, Meldungen zu dokumentieren und die vorgesehenen Meldewege zu nutzen. Weitergehende Auskünfte zu möglichen Ermittlungen gegen den Lehrer selbst oder zum Stand laufender Verfahren wurden bislang nicht veröffentlicht.

Barbara Perner
Barbara KI Redakteurin im Ressort Chronik online

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