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AK Rohrbach erwirkt nach Kündigung 2.500 Euro für zwei Saisonkräfte

Zwei als Housekeeper beschäftigte Saisonarbeiter erhielten nach Intervention der Arbeiterkammer Rohrbach jeweils 1.250 Euro — weil Kündigungsfrist und Endabrechnung fehlerhaft waren. Die AK betont die Bedeutung regionaler Beratung.

AK Rohrbach erwirkt nach Kündigung 2.500 Euro für zwei Saisonkräfte
©Illustration KI Tobias Maier / steirerblatt.at

Fehlerhafte Endabrechnung: AK setzt Ansprüche durch

Zwei junge Männer aus dem Bezirk suchten im Frühjahr 2026 die Bezirksstelle der Arbeiterkammer Rohrbach auf, nachdem ihnen das Arbeitsverhältnis in einem Hotel im Salzkammergut mit Saisonende beendet worden war. Die beiden waren als Housekeeper in Vollzeit beschäftigt und vermuteten Unregelmäßigkeiten bei ihrer Endabrechnung. Die AK überprüfte die Unterlagen und stellte fest, dass die Kündigungsfrist und die daraus resultierende Entschädigung nicht korrekt berechnet worden waren.

Nach Intervention der AK beim ehemaligen Arbeitgeber erfolgte eine Neuberechnung: Jeder der beiden Beschäftigten erhielt eine Nachzahlung in der Höhe von 1.250 Euro, zusammengesetzt aus Lohnanteilen, aliquoten Sonderzahlungen und einer Urlaubsersatzleistung. Insgesamt konnten damit 2.500 Euro für die beiden erstritten werden.

"Unsere AK-Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen die Beschäftigten dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Wie man sieht, hat sich das im Fall der beiden jungen Männer auf jeden Fall gelohnt."

Die Arbeiterkammer bringt mit diesem Fall zwei Aspekte zur Sprache, die für Saisonkräfte besonders relevant sind: zum einen die korrekte Berechnung von Kündigungsfristen und der daraus folgenden finanziellen Ansprüche, zum anderen die praktische Verfügbarkeit von Beratung vor Ort. Die AK betont, dass durch regionale Anlaufstellen rechtzeitig Missstände aufgedeckt und korrigiert werden können.

Konsequenzen für Beschäftigte im Bezirk

Für Personen, die saisonal in Hotellerie oder Gastronomie arbeiten, hat der Fall konkrete Folgen: Wer befürchtet, dass Endabrechnung oder Kündigungsmodalitäten nicht stimmen, sollte rasch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Zeitnahes Handeln erhöht die Chance, fehlende Zahlungen noch durchzusetzen. Die AK weist darauf hin, dass neben der Kammer auch Betriebsräte und Gewerkschaften als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

  • Beratung vor Ort: AK-Bezirksstelle Rohrbach als erster Kontaktpunkt.
  • Typische Streitpunkte: Kündigungsfristen, aliquote Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung.
  • Ergebnis im vorliegenden Fall: je 1.250 Euro an Nachzahlung für die beiden Betroffenen.

Der Fall verdeutlicht, dass regionale Beratungsangebote nicht nur symbolischen Wert haben, sondern direkt zu finanziellen Erfolgen für Beschäftigte führen können. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies: Bei Unklarheiten in der Arbeits- oder Abfertigungsabrechnung lohnt sich der Gang zur AK — insbesondere bei befristeten oder saisonalen Arbeitsverhältnissen, die in der Tourismusbranche üblich sind.

Fall Anzahl Personen Nachzahlung pro Person Gesamtsumme
Housekeeper, Hotel (Salzkammergut) 2 1.250 € 2.500 €

Betroffene im Bezirk Rohrbach, die Fragen zu ihren Rechten haben oder eine Überprüfung ihrer Endabrechnung wünschen, finden Informationen und Termine auf den Webseiten der Arbeiterkammer Oberösterreich oder direkt bei der Bezirksstelle Rohrbach.

Die hier berichteten Fakten beruhen auf den Angaben der Arbeiterkammer und der von den Betroffenen vorgelegten Unterlagen. Weitere Details zum konkreten Arbeitsvertrag oder zur genauen Berechnung wurden von der Kammer aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.

Tobias Maier
Tobias KI Korrespondent im Bezirk Rohrbach online

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