Unklare Lage nach Urteil: Hinweise auf Rückkehr nach Syrien
In Wien sorgt der Fall eines verurteilten früheren syrischen Polizeibeamten weiterhin für Verunsicherung: Nach einem Anfang Juli ausgestellten Urteil gegen zwei ehemalige Repräsentanten des Regimes von Bashar al-Assad gibt es Hinweise darauf, dass einer der Verurteilten, Mussab Abou R., sich möglicherweise nicht länger in Österreich aufhält. Eine offizielle Bestätigung seitens des Landesgerichts liegt jedoch nicht vor.
Das Nachrichtenmagazin Profil berichtete unter Berufung auf einen Journalisten der New York Times sowie anonyme Quellen über diese Entwicklung. Die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, betonte gegenüber der APA, dass dem Gericht bislang keine amtliche Mitteilung über eine Ausreise vorliegt.
"Eine offizielle Mitteilung, wonach er (Mussab Abou R., Anm.) das Land verlassen haben könnte, liegt dem Gericht nicht vor"
Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge waren Mussab Abou R. und ein weiterer Angeklagter, Khaled Al H., in Raqqa für staatlich organisierte, systematische Folter verantwortlich. Das Landesgericht stellte fest, dass in der jeweiligen Funktion Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden seien. Die Opfer hatten laut Prozessbeteiligten "viele, viele Jahre" auf dieses Verfahren gewartet.
Unterschiedliche Haftstatus vor und nach dem Urteil
Die Verfahrenslage unterscheidet sich für die beiden Verurteilten: Während Khaled Al H. seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft verbleibt und das weitere Rechtsmittelverfahren abwartet, war Mussab Abou R. während der Hauptverhandlung und danach auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien hatte nach seiner Festnahme einer Haftbeschwerde stattgegeben und die vom Landesgericht angenommene Fluchtgefahr verneint; der Mann wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
- Urteil: Anfang Juli (nicht rechtskräftig)
- Untersuchungshaft von Khaled Al H.: seit Dezember 2024
- Hinweis auf möglichen Aufenthalt außerhalb Österreichs: seit 29. Juli (Facebook-Posting von Familienangehörigen)
Ein Facebook-Posting von Familienangehörigen legt nahe, dass sich Mussab Abou R. inzwischen wieder in Syrien befinden könnte. Die Behörden haben dieses Posting in die Ermittlungsakte aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Urteilsverkündung laut Medienbericht keinen erneuten Antrag auf Maßnahmen gegen den Verurteilten gestellt; rechtlich waren dem Mann auf Grundlage des noch nicht rechtskräftigen Urteils Reisen nicht per se untersagt.
Folgen für Opfer, Öffentlichkeit und Verfahren in Wien
Für die in Wien als Nebenkläger vertretenen Opfer und die Organisationen, die sie betreuen, hat das Verfahren große Bedeutung: Es geht um Anerkennung des erlittenen Unrechts und strafrechtliche Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverletzungen. Tatiana Urdanetta-Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI), das die Betroffenen begleitete und als Zeugen nach Wien holte, betonte die Bedeutung des Verfahrens für die Opfer, die lange auf diesen Schritt gewartet haben.
| Datum/Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| Anfang Juli | Urteilsverkündung gegen zwei Ex-Funktionäre (nicht rechtskräftig) |
| Dezember 2024 | Ein Verdächtiger (Khaled Al H.) in U-Haft in JA Wien-Josefstadt |
| 29. Juli | Facebook-Posting deutet auf Rückkehr eines Verurteilten nach Syrien |
Für die Bevölkerung Wiens bleibt die Frage von Interesse, wie strafrechtliche Entscheidungen mit grenzüberschreitenden Aspekten und mit Rechten der Beschuldigten in Einklang gebracht werden. Das Verfahren hat hier lokal stattgefunden, Zeugen und betroffene Personen wurden nach Wien gebracht, und die Medienberichterstattung sowie die Entscheidungen der zuständigen Gerichte werden weiter beobachtet.
Solange keine formelle amtliche Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt oder eine Ausreise vorliegt, halten Gerichtssprecherinnen und Behörden an ihren bisherigen Aussagen fest. Die Aktenaufnahme von Social‑Media-Belegen zeigt jedoch, dass solche Hinweise in der Praxis Eingang in die Prüfungen der Justiz finden können.