Behörde: Kein strafbarer Aufruf in umgetextetem Song
Die Staatsanwaltschaft Wels hat Ermittlungen gegen Mitglieder der Freiheitlichen Jugend Gosau/Wels eingestellt. Die vier Jugendlichen waren in einem Lokal in Gosau (Bezirk Gmunden) betrunken aufgetreten und hatten den Song „L'amour toujours“ in der abgewandelten Textversion "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gesungen. Nach Angaben der Behörde werde in diesem Text "
weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird", weshalb das Verfahren eingestellt wurde.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft betrifft unmittelbar die betroffenen Personen aus dem Ortsverband Gosau/Wels. Gleichzeitig wird in einer anderen Zuständigkeit, in Linz, weiter ermittelt. Damit bleiben Teile der Gesamtaufarbeitung des Vorfalls offen.
Rechtliche Bewertung und Konsequenzen
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft reicht die von den Angezeigten vorgetragene Textzeile nicht aus, um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand zu erfüllen. Die Entscheidung zeigt, dass bei der Abwägung strafrechtlicher Relevanz vor Ort die rechtliche Schwelle für Tatbestände wie Verhetzung oder Beschimpfung von Schutzgruppen herangezogen wurde. Für Einwohnerinnen und Einwohner in Wels heißt das, dass nicht jede aggressive oder fremdenfeindliche Äußerung automatisch zu einer Verfolgung durch diese Staatsanwaltschaft führt; die Behörde prüft konkret, ob die gesetzlichen Merkmale erfüllt sind.
- Betroffene: Mitglieder der Freiheitlichen Jugend Gosau/Wels
- Ort des Vorfalls: Lokal in Gosau (Bezirk Gmunden)
- Entscheidung: Verfahren eingestellt durch Staatsanwaltschaft Wels
- Weitere Ermittlungen: laufen in Linz
Was das für die Öffentlichkeit in Wels bedeutet
Die Einstellung des Verfahrens kann in der Bevölkerung unterschiedliche Wahrnehmungen auslösen: Während einige dies als rechtliche Bewertung einer konkreten Äußerung sehen, kann es bei anderen Fragen nach Prävention, politischer Verantwortung und öffentlicher Sensibilisierung gegenüber rechtsextremen Inhalten aufwerfen. Die Verantwortung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus liegt nicht allein bei Strafverfolgungsbehörden; Behörden, politische Akteurinnen und Akteure sowie Zivilgesellschaft spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Ermittlungsbehörde | Staatsanwaltschaft Wels |
| Betroffene Organisation | Freiheitliche Jugend Gosau/Wels |
| Entscheidung | Verfahren eingestellt |
| Offene Untersuchungen | weiteres Verfahren in Linz |
Für Menschen in Wels kann das Ergebnis Anlass sein, behördliche Entscheidungen und deren Grundlagen kritisch zu hinterfragen. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht, dass die Debatte um politische Kultur und Umgang mit fremdenfeindlichen Parolen in Lokalen oder bei Veranstaltungen beendet wäre. Sie zeigt jedoch, wie die Justiz an konkrete Äußerungen die gesetzlichen Voraussetzungen anlegt und entscheidet, ob ein strafbares Verhalten vorliegt.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Entscheidungen der zuständigen Staatsanwaltschaften und möglichen Fortsetzungen in anderen Verfahren; die Einstellung in Wels betrifft ausschließlich den dortigen Ermittlungskomplex.